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Geschäftsbericht Des Landes Hessen

2023

e-Magazin zum Geschäftsbericht 2023

Fundiert und zielorientiert für Hessen

Geschäftsbericht 2023
Vorwort

Vorwort

Fundiert und zielorientiert für Hessen

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem vorliegenden Geschäftsbericht stellen wir nunmehr bereits das 15. Jahr in Folge die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage unseres Landes transparent dar. Als verlässliches und unabhängig geprüftes Zahlenwerk verschafft er der Öffentlichkeit wichtige Erkenntnisse über unsere Landesfinanzen. Er eröffnet nicht nur einen reflektierten Blick auf das vergangene Geschäftsjahr, sondern auch auf die Risiken und Chancen der Zukunft. Er ist damit eine wichtige Grundlage für fundierte und zielorientierte politische Weichenstellungen für Hessen.

Dank der umsichtigen Haushaltspolitik der vergangenen Jahre konnten wir massive Steuerausfälle ausgleichen. So kommt Hessen im Jahr 2023 ohne neue Haushaltsschulden aus, die Kommunen erhielten aus dem Kommunalen Finanzausgleich (KFA) 6,9 Milliarden Euro und das Alterssparbuch stieg auf 5,5 Milliarden Euro an.

Basis für eine verantwortungsbewusste Finanzpolitik ist seit dem Haushaltsjahr 2023 unsere novellierte doppische Landeshaushaltsordnung.

Sie nimmt – in Deutschland wegweisend – sowohl die für die Einhaltung der Schuldenbremse maßgeblichen tatsächlichen Zahlungsströme als auch den doppischen Ressourcenverbrauch und die Vermögensentwicklung des Landes in den Fokus. Diese Landeshaushaltsordnung geht mit einer modernen technischen Plattform einher und hebt anschaulich hervor, welche finanziellen Konsequenzen Regierungs- und Verwaltungshandeln aus diesen beiden Blickwinkeln in der Zukunft haben werden. So sieht eine verantwortliche Haushaltsführung aus, denn solide Finanzen bleiben die Grundvoraussetzung für ein starkes Hessen.

Abschließend möchte ich mich bei den Menschen bedanken, die zum Gelingen des Geschäftsberichts 2023 beigetragen haben: den Beschäftigten meines Hauses ebenso wie allen beteiligten Dienststellen der hessischen Landesverwaltung. Vielen Dank für Ihr Engagement und Ihre Unterstützung!

Wiesbaden, im Sommer 2024

Schrib

Prof. Dr. R. Alexander Lorz
Hessischer Minister der Finanzen


Die Hessische Landesregierung

Konzern und Landesregierung

Die Landesregierung besteht aus dem Ministerpräsidenten sowie den Ministerinnen und Ministern. Die vom Ministerpräsidenten geführte Landesregierung steht an der Spitze der Landesverwaltung. Die Landesregierung bereitet den Haushaltsplan des Landes vor und bringt in der Regel auch die übrigen Gesetzentwürfe in den Landtag ein.

Zur Ausführung eines Gesetzes kann sie die erforderlichen Vorschriften erlassen und hat das Recht, die Landesbeamten zu ernennen. Den Vorsitz in der Landesregierung hat der Ministerpräsident, der auch die Richtlinien der Regierungspolitik bestimmt. Die Ministerinnen und Minister sind an diese Richtlinien gebunden, leiten ihre Geschäftsbereiche aber im Übrigen selbständig und in eigener Verantwortung gegenüber dem Landtag.


Die Hessische Landesregierung

Das Kabinett seit 18. Januar 2024


Boris Rhein
Hessischer Ministerpräsident

Kaweh Mansoori
Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Manfred Pentz
Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung und Bevollmächtigter des Landes Hessen beim Bund

Prof. Dr. Kristina Sinemus
Minister des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Armin Schwarz
Minister für Kultus, Bildung und Chancen

Christian Heinz
Minister der Justiz und für den Rechtsstaat

Die Hessische Landesregierung

Das Kabinett seit 18. Januar 2024


Prof. Dr. R. Alexander Lorz
Minister der Finanzen

Heike Hofmann
Ministerin für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Ingmar Jung
Minister für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Diana Stolz
Ministerin für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

Prof. Dr. Kristina Sinemus
Ministerin für Digitalisierung und Innovation

Timon Gremmels
Minister für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur

Geschäftsbereiche des Landes

Verwaltungsaufbau zum 31.12.2023

Für die Aufgabenerfüllung im Rahmen der verschiedenen Politikfelder sind acht Ressorts jeweils mit einem Ministerium als oberster Landesbehörde eingerichtet. Den Ministerien sind i. d. R. Landesmittelbehörden und Landesbehörden nachgeordnet. Der Hessische Landtag, der Staatsgerichtshof und der Rechnungshof sind ebenfalls oberste Landesbehörden, diese stellen als Verfassungsorgane jedoch kein Ressort dar.

Geschäftsbereiche
Nachgeordneter Bereich (Auszug)
Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten
Staatskanzlei, Bundes- und Europaangelegenheiten, Digitale Strategie und Entwicklung, Statistisches Landesamt, Hessische Landeszentrale für politische Bildung
Ministerium des Innern und für Sport
Regierungspräsidien, Landeskriminalamt, Polizeipräsidien
Kultusministerium
Schulen, Berufsschulen, Schulen für Erwachsene, Staatliche Schulämter
Ministerium der Justiz
Staats- und Amtsanwaltschaften, Gerichte, Justizvollzugsanstalten, IT-Stelle
Ministerium der Finanzen
Oberfinanzdirektion Frankfurt, Finanzämter, Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen, Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Hessen Mobil (Straßen- und Verkehrsmanagement), Eichverwaltung, Ämter für Bodenmanagement
Ministerium für Soziales und Integration
Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie, Landesbetrieb Hessen-Forst, Forstämter
Ministerium für Wissenschaft und Kunst
Hochschulen, staatliche Museen, Staatstheater
Sonstige übergeordnete Einrichtungen
Landtag / Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, Staatsgerichtshof, Rechnungshof

Konsolidierungskreis

Struktur des Landes Hessen

Der Konsolidierungskreis des Landes enthält neben den Geschäftsbereichen des Ministerpräsidenten, der Ministerinnen und Minister und der unabhängigen Einrichtungen Landtag, Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, Staatsgerichtshof und Rechnungshof auch die Landesbetriebe und Sondervermögen i.S.d. § 26 LHO sowie die Hochschulen des Landes.

Modernisierung
des Haushaltswesen

Modernisierung des Haushaltswesen

LHO-Novelle 2023

Mit der am 15. April 2022 in Kraft getretenen Neufassung der Landeshaushaltsordnung (LHO) ist nach einer mehr als 20 Jahre andauernden Umstellungs- und Erprobungsphase mit erstmaliger Anwendung für das Haushaltsjahr 2023 ein Rechtsrahmen für die Darstellung des Haushaltsplans in der Form des leistungsbezogenen doppischen Haushalts in Kraft getreten.

Da die kamerale Sicht auf den Haushalt sowohl mit Blick auf bundesweite finanzpolitische Vergleiche als auch wegen der kameralen Ausrichtung der finanzverfassungsrechtlichen Vorgaben („Schuldenbremse“) weiterhin eine zentrale Rolle spielt, ist nunmehr eine stärkere Verzahnung zwischen Doppik und Kameralistik vorgesehen. Einnahmen und Ausgaben in der kameralen Struktur werden weiterhin auf der Kapitel- und Gesamtplanebene dargestellt und ergänzen die durchgängige Darstellung der Erträge und Aufwendungen von der Produkt- bis zur Gesamtplanebene. Erstmals für das Haushaltsjahr 2023 hat das Land eine einheitliche technische und revisionssichere Basis für die nach den aktuellen Rahmenbedingungen zu bedienenden unterschiedlichen Berichtsformaten für eine doppische und kamerale Betrachtung geschaffen.

Das Land Hessen beschreitet damit auf staatlicher Ebene weiterhin eine Vorreiterrolle, die die Stärken der beiden Blickwinkel zusammenführt und insbesondere den finanzstatistischen Vorgaben nach § 49b HGrG Rechnung trägt. Mittels der Abrechnung des Doppischen Finanzplans und der ergänzenden Überleitungsrechnungen können Kameralistik und Doppik mit den Daten von Kernhaushalt und Sonderhaushalten nachvollziehbar verbunden werden.

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Leistungsbezogener doppischer Haushalt

Harmonisierung von Doppik und Kameralistik

Mit Blick auf die unveränderte Bedeutung der kameralen Daten für das operative Alltagsgeschäft, die Verankerung der kameralen Schuldenbremse in Grundgesetz (2009) und Hessischer Verfassung (2011), aber auch einen länderübergreifenden Vergleich im Rahmen der deutschen Finanzstatistik in Deutschland hat das Land einen dualen Ansatz gewählt:

Die neue LHO sieht eine haushaltsrechtliche Ermächtigung sowohl hinsichtlich des doppischen Ergebnisses auf Produktebene als auch hinsichtlich des Liquiditätsbedarfs auf Kapitalebene vor. Das Land Hessen nutzt damit nicht nur die bewährte kamerale Liquiditätssteuerung, sondern auch die breite Informationsbasis des doppischen Rechnungswesens für die Steuerung des Haushalts.

Im Rahmen einer Harmonisierung von Kameralistik und Doppik werden damit die Stärken beider Systeme zusammengeführt:

  • Leitbild ist ein leistungsbezogener doppischer Haushalt mit Ergebnisrechnung, Kennzahlen und Liquiditätsdarstellung auf Produktebene.
  • Harmonisierung von Doppik und Kameralistik: Sachgerechte Zusammenführung der Stärken von doppischer und kameraler Betrachtungsweise mit leistungsbezogener Steuerung.
  • Durch die Doppik wird die Transparenz des Haushalts erhöht. Kameraler Haushalt bleibt Steuerungsinstrument für Haushaltsaufstellung und Schuldenbremse.
  • Transparente Berichterstattung auf Konzernebene: Geschäftsbericht mit Konzernabschluss stellt das Vermögen des Landes transparent dar und wird zur Anlage der Haushaltsrechnung.

Leistungsbezogener doppischer Haushalt

Überleitung vom kameralen zum doppischen Jahresergebnis

Das Land Hessen folgt künftig den Grundsätzen eines leistungsbezogenen doppischen Haushaltes, der mit den Aufwendungen und Erträgen einen Ressourcenverbrauch nach kaufmännischen Grundsätzen abbildet, zugleich aber auch die kameralen Anforderungen für finanzstatistische Zwecke bereithält. Das Land Hessen ermittelt daher ein kamerales und ein doppisches Jahresergebnis.

Die Überleitungsrechnung zeigt die Berücksichtigung einzelner Positionen im Rahmen der Überleitung vom kameralen zum doppischen Ergebnis.

Das Geschäftsjahr in Kürze

Konzernergebnisrechnung

Wesentliche Kennzahlen

Jahresfehlbetrag
Jahresergebnis

-9,1 Mrd. €

Personalaufwand
Steuerertrag

+28,0 Mrd. €

Personalaufwand
Personalaufwand

-26,6 Mrd. €

Transferaufwand
Transferaufwand

-11,3 Mrd. €


Konzernbilanz

Wesentliche Kennzahlen

Anlagevermögen
Anlagevermögen

31,3 Mrd. €

Alterssparbuch Hessen
Alterssparbuch Hessen

5,5 Mrd. €

Pensions- und Beihilferückstellungen
Pensions- und Beihilferückstellungen

110,0 Mrd. €

Kreditschulden
Kreditschulden

41,0 Mrd. €


Bedeutende Finanzkennzahlen

Entwicklung der Nettokreditaufnahme und der bilanzierten Kreditschulden

Die Nettokreditaufnahme ermittelt nach haushaltsrechtlichen Grundsätzen den für einen Haushaltsausgleich zusätzlich erforderlichen Mittelbedarf des Haushaltsjahres.

in Mio. €
2020
2021
2022
2023
Nettokreditaufnahme
180,5
-1.470,2
-200,5
0,0

Die bilanzierten Kreditschulden des Landes bilden jeweils den stichtagsbezogenen Schuldenstand zum Ende des Kalenderjahres ab.

in Mio. €
31.12.2020
31.12.2021
31.12.2022
31.12.2023
Veränderung der bilanzierten Kreditschulden
4.085,0
-1.835,1
-4.049,5
1.057,1

Nach kameralen Grundsätzen werden Schulden bis zum Abschluss des abgelaufenen Haushaltsjahres (31. März 2024) gebucht und umfassen nur Kredite der Kernverwaltung.

Im Rahmen der Bilanzierung nach allgemeinen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung werden Kreditaufnahmen hingegen ausschließlich im Jahr des Mittelzuflusses berücksichtigt und zu dem darauf folgenden Bilanzstichtag passiviert.

Die bilanzielle Erhöhung der Kreditschulden zum Bilanzstichtag leitet sich wie folgt von der Nettokreditaufnahme des Jahres 2023 ab:

in Mio. €
2023
Nettokreditaufnahme (Kernhaushalt)
0,0
Kreditaufnahme im Berichtsjahr für Vorjahr
4.923,5
Kreditaufnahme Folgejahr für Berichtsjahr
-3.516,4
Minderung Kassenkredite
-350,0
Bilanzielle Erhöhung der Kreditschulden
1.057,1

Bedeutende Finanzkennzahlen

Jahresergebnis

Die Aufgabenerledigung des Landes Hessen ist nicht gewinn-, sondern gemeinwohlorientiert. Im Rahmen einer der Nachhaltigkeit und der Generationengerechtigkeit verpflichteten Haushalts- und Finanzpolitik werden
auf der Grundlage eines doppischen Rechnungswesens Belastungen bereits im Zeitraum ihrer wirtschaftlichen Verursachung aufgezeigt. Der für Hessen im Berichtsjahr zu verzeichnende Jahresfehlbetrag beläuft sich auf rd. 9,1 Mrd. €.

in Mio. €
2020
2021
2022
2023
Jahresergebnis
-6.348,2
-2.363,3
-403,8
-9.089,7

Das Jahresergebnis 2023 ist maßgeblich von Effekten im Zusammenhang mit der Bewertung der Pensions- und Beihilferückstellungen beeinflusst.

Steuerertrag: Die Steuererträge bewegen sich mit rd. 28,0 Mrd. € in Summe auf Vorjahresniveau. Der deutliche Rückgang bei den Landessteuern Grunderwerbsteuer und Erbschaftssteuer wird bei den Gemeinschaftssteuern insbesondere durch ein erhöhtes Aufkommen bei der Lohnsteuer, der Einkommensteuer und der Abgeltungssteuer kompensiert.

Personalaufwand: Der massive Anstieg des Personalaufwands von 13,5 Mrd. € im Vorjahr auf nunmehr rd. 26,6 Mrd. € ist insbesondere auf Bewertungseffekte im Zusammenhang mit der Anpassung der Parameter für die Bemessung der Pensions- und Beihilferückstellungen (Erhöhung Gehaltstrend auf 2,5 %, vollumfängliche Berücksichtigung von Vordienstzeiten) und der Erhöhung der Besoldung/Tarifentgelte i.H.v. rd. 4,9 % zurückzuführen. Die einmaligen Effekte im Zusammenhang mit der Anpassung der Bewertung der Pensions- und Beihilferückstellungen belasten den Personalaufwand im Berichtsjahr mit rd. 9,4 Mrd. €. Der Personalbestand ist im Berichtsjahr erneut um rd. 2.382 Beschäftigte auf nunmehr rd. 187.281 Personen angewachsen.

Zinsaufwand: Zinsen für die langfristige Finanzierung (Kreditschulden i.H.v. 41,0 Mrd. €) belaufen sich im Berichtsjahr auf 1,0 Mrd. € und zeigen in der Zeitreihe seit 2019 erstmals wieder einen Anstieg.


Bedeutende Finanzkennzahlen

Pensionslast-Finanzierungsquote

Die Pensions- und Versorgungsleistungen nehmen aufgrund der demografischen Veränderungen und des Anstiegs der Zahl der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger zu. Die Bedeutung der Versorgung aus dem Blickwinkel des Landes Hessen und die hiermit verbundene künftige Belastung spiegeln sich im Ausweis der Rückstellungen für Pensionen, die sich zum 31. Dezember 2023 auf einen Gesamtbetrag i. H. v. 95,6 Mrd. € belaufen. Mit dem kontinuierlichen Aufbau des Sondervermögens Versorgungsrücklage (sog. Alterssparbuch Hessen) sollen zukünftige Generationen bezüglich der Ausfinanzierung der bereits heute verursachten Pensionsverpflichtungen entlastet werden.

Zum 31. Dezember 2023 beläuft sich dieses Sondervermögen auf rd. 5,5 Mrd. €. Im Verhältnis zu den passivierten Rückstellungen für Pensionen und sonstige Versorgungsleistungen ermittelt sich zum Bilanzstichtag eine Pensionslast-Finanzierungsquote i. H. v. 5,75 %:

in Mio. €
31.12.2020
31.12.2021
31.12.2022
31.12.2023
Pensionslast-Finanzierungsquote
4,94 %
5,58 %
5,90 %
5,75 %

Bedeutende Finanzkennzahlen

Alterssparbuch Hessen: Sondervermögen Versorgungsrücklage

Das auf der Grundlage des Hessischen Versorgungsrücklagengesetzes (HVersRücklG) vom 15. Dezember 1998 errichtete Sondervermögen Versorgungsrücklage ist ein Wertpapierbestand des Landes Hessen, der dem sukzessiven Aufbau einer zumindest teilweisen kapitalgedeckten Beamtenversorgung dient. Das Gesetz zur Neuregelung des Sondervermögens zur Sicherung der Versorgungsleistungen (VersSichG) vom 12. September 2018 sieht die Bildung eines auf Dauer bestehenden Kapitalstocks zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben vor; Entnahmen aus dem Sondervermögen sind danach erst nach Erreichen einer Deckungsquote in Höhe von 10 % der Pensionsrückstellungen des Landes zulässig und der Höhe nach zugleich auf die aus dem Sondervermögen erzielten Erträge beschränkt.

Der Buchwert des Sondervermögens hat sich zum 31. Dezember 2023 auf 5.479,4 Mio. € erhöht. Zum 31. Dezember 2023 betrug der Marktwert des Sondervermögens Versorgungsrücklage 5.730,7 Mio. €.

Bedeutende Finanzkennzahlen

Bedeutende Finanzkennzahlen

Erhalt des Anlagevermögens

Gemäß § 1 Abs. 2 LHO soll im Sinne einer nachhaltigen Haushaltswirtschaft das Anlagevermögen des Landes erhalten werden.

in Mio. €
31.12.2020
31.12.2021
31.12.2022
31.12.2023
Anlagevermögen
29.924,5
30.534,0
31.203,6
31.346,8
Bedeutende Finanzkennzahlen
Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage

Ertragslage

Konzernergebnisrechnung

Die Konzernergebnisrechnung des Landes Hessen zeigt den im Berichtsjahr bereits verursachten Ressourcenverbrauch, u.a. Zuführungen zu Rückstellungen und Abschreibungen, auf.

in Mio. €
2022
2023
Steuern und steuerähnliche Erträge
27.964,6
27.972,5
Ergebnis aus Finanzausgleich
-6.628,5
-6.791,3
Steuerergebnis nach Finanzausgleich
21.336,2
21.181,2
Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen
7.410,8
6.633,4
Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüssen
-11.855,5
-11.314,9
Transferergebnis
-4.444,7
-4.681,5
Übrige Erträge
4.967,7
4.078,3
Personalaufwand
-13.483,7
-26.608,6
Abschreibungen
-789,5
-765,6
Übrige Aufwendungen
-4.400,0
-4.744,8
Übriges Verwaltungsergebnis
-13.705,5
-28.040,7
Verwaltungsergebnis
3.186,0
-11.541,0
Finanzergebnis
-3.571,8
2.470,5
Ergebnis der gewöhnlichen Verwaltungstätigkeit
-385,8
-9.070,5
Steuern
-18,0
-19,2
Jahresergebnis
-403,8
-9.089,7

Ertragslage

Steuererträge verbleiben auf Vorjahresniveau

Die Erträge aus Steuern und steuerähnlichen Erträgen betragen im Berichtsjahr 28,0 Mrd. € und bewegen sich auf Vorjahresniveau.

1

Die wesentlichen Erträge aus Steuern resultieren aus der Lohnsteuer, gefolgt von der Umsatzsteuer und der Einfuhrumsatzsteuer. Im Jahr 2023 entfallen die Steuererträge mit 7,8 % auf Landessteuern sowie mit 92,2 % auf Gemeinschaftssteuern.

Kreisdiagramme Ertragslage

Ertragslage

Bundesstaatlicher Finanzausgleich

Der bundesstaatliche Finanzausgleich soll sicherstellen, dass alle Glieder des Bundesstaats über ausreichende Finanzmittel verfügen, um ihre Aufgaben zu erfüllen und ihre Eigenstaatlichkeit zu entfalten. Das Ziel ist die Herstellung und Bewahrung einheitlicher Lebensverhältnisse im ganzen Bundesgebiet.

Im Rahmen des Finanzkraftausgleichs (FKA) hat das Land Hessen im Jahr 2023 rd. 3,4 Mrd. € über die Verteilung der Umsatzsteuer zur Verfügung gestellt.


Ertragslage

Personalaufwand: Weiterer Anstieg der Beschäftigten

Der Personalaufwand beträgt 26,6 Mrd. € (Vorjahr 13,5 Mrd. €). Im Vergleich zum Vorjahr ist der Anstieg insbesondere zurückzuführen auf:

  • Anstieg des Personalkörpers
  • Besoldungserhöhung i.H.v. 4,9%
  • Anpassung des Gehaltstrends i.R.d. Bewertung der Pensionsrückstellungen

In 2023 ist der Personalbestand im Jahresdurchschnitt auf nunmehr 177.281 Personen angewachsen.

1Beschäftigte im Jahresdurchschnitt

Der Personalbestand verteilt sich wie folgt auf die Geschäftsbereiche:

Geschäftsbereiche
2023
Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten
821
Ministerium des Innern und für Sport
28.665
Kultusministerium
73.636
Ministerium der Justiz
15.356
Ministerium der Finanzen
15.994
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
5.187
Ministerium für Soziales und Integration
478
Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
3.784
Ministerium für Wissenschaft und Kunst
32.767
Landtag / Datenschutzbeauftragter, Staatsgerichtshof, Rechnungshof
593
Beschäftigte
177.281
Versorgungsempfänger (31.12.)
85.576

Vermögenslage

Konzernbilanz

Die Konzernbilanz stellt alle Vermögenswerte und Schulden des Landes Hessen dar.

AKTIVA (in Mio. €)
31.12.2022
31.12.2023
Anlagevermögen
31.203,6
31.346,8
davon
Immobilenvermögen
6.333,8
6.353,0
Kulturgüter u. Sammlungen
4.815,8
4.846,2
Infrastrukturvermögen
3.715,2
3.639,0
Beteiligungen
2.794,3
2.952,0
Versorgungsrücklage
4.665,7
5.065,0
B. Umlaufvermögen
19.865,7
17.562,1
davon
Ford. gegen Steuerpflichtige
8.103,8
9.166,2
Ford. gegen Steuerverteilung und Finanzausgleich
1.950,0
1.659,5
Ford. aus Collateralmanagement
1.981,7
1.981,7
Flüssige Mittel
805,1
1.432,9
C. Aktiver RAP
517,4
578,1
D. Nicht durch EK gedeckter Fehlbetrag
129.257,8
138.348,1
178.540,9
189.643,3
PASSIVA (in Mio. €)
31.12.2022
31.12.2023
A. Eigenkapital
B. Sonderposten für Investitionen
804,1
803,5
C. Rückstellungen
113.503,6
123.435,0
davon
für Pensionen und Beihilfen
100.318,6
109.514,4
für Steuererstattungen und Finanzausgleich
4.828,7
5.158,7
für Hessenkasse
696,6
610,2
für Finanzderivate
1.171,4
1.126,0
D. Verbindlichkeiten
64.084,6
65.287,5
davon
Verb. aus Kreditschulden
39.916,4
40.973,5
Verb. gegenüber Steuerpflichtigen
2.579,6
1.861,0
Verb. aus Steuerverteilung und Finanzausgleich
7.178,3
7.803,7
Verb. Hessenkasse
4.666,8
4.331,4
Verb. aus kommunaler Schutzschirm
1.998,5
1.908,9
E. Passiver RAP
148,6
117,2
178.540,9
189.643,3

Vermögenslage

Zusammensetzung des Anlagevermögens

Das Anlagevermögen i.H.v. 31.346,8 Mio. € setzt sich zum Stichtag 31.12.2023 wie folgt zusammen:

1


Vermögenslage

Doppische Entwicklung der Kreditschulden

Die Konzernbilanz des Landes zeigt jeweils den stichtagsbezogenen Schuldenstand zum Ende eines Kalenderjahres auf.

Die Entwicklung der Kreditschulden (ohne Kassenkredite) sowie die korrespondierenden Zinsaufwendungen stellen sich in der Zeitreihe wie folgt dar:

1


Vermögenslage

Überblick über die Gesamtschulden

Die in der Konzernbilanz ausgewiesenen Schulden i.H.v. insgesamt rund 188,7 Mrd. € beinhalten nicht nur die Kreditschulden, sondern auch die Rückstellungen und übrigen Verbindlichkeiten.

1


Finanzlage

Kapitalflussrechnung

Die Kapitalflussrechnung zeigt die Herkunft und Verwendung der Zahlungsströme auf. Dabei wird zwischen Zahlungsströmen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit sowie der Investitions- und Finanzierungstätigkeit unterschieden.

in Mio. €
2022
2023
Cashflow aus Ifd. Verwaltungstätigkeit
5.857,8
671,8
Cashflow aus Investitionstätigkeit
-1.260,5
-404,7
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
-4.799,0
710,7
Veränderungen des Finanzmittelfonds
-201,7
977,8
Finanzmittelfonds zum 01.01.
656,8
455,1
Finanzmittelfonds zum 31.12.
455,1
1.432,9
  • Der Cashflow aus laufender Verwaltungstätigkeit umfasst alle Zahlungsströme im Zusammenhang mit der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben, wie auch Tätigkeiten des Landes Hessen für das Gemeinwohl der Bürgerinnen und Bürger, z. B. Leistungen für Bildung und innere Sicherheit, sofern diese nicht der Investitionstätigkeit oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind.
  • Der Cashflow aus Investitionstätigkeit stellt den Saldo der im Zusammenhang mit dem Anlagevermögen getätigten Ein- und Auszahlungen dar.
  • Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit fasst die Geldflüsse zusammen, die im Rahmen von Finanzierungen dem Land zugeflossen oder von diesem abgeflossen sind.
Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit

Zuordnung der Aufwendungen des Landes zu den 17 SDG der Vereinten Nationen

Hessen setzt auf das Prinzip der Nachhaltigkeit. Die Aufwendungen des Landes im Geschäftsjahr 2023 lassen sich nach einem Überwiegenheitsprinzip wie folgt den 17 globalen Nachhaltigkeitszielen (SDG) der vereinten Nationen zuordnen:

SDG
Bereich
Aufwendungen in Mio. €
Soziale Hilfen
Soziale Hilfen
6.995,1
Landwirtschaft, Ernährung
Landwirtschaft, Ernährung
174,1
Gesundheit
Gesundheit
1.910,4
Bildung, Forschung
Bildung, Forschung
12.089,1
Gleichstellung, Gleichbehandlung
Gleichstellung, Gleichbehandlung
0,9
SDG
Bereich
Aufwendungen in Mio. €
Wasserversorgung, Abwasserentsorgung
Wasserversorgung, Abwasserentsorgung
36,2
Energiepolitik, Energieversorgung
Energiepolitik, Energieversorgung
60,4
Wirtschaft, Arbeit
Wirtschaft, Arbeit
2.403,3
Schiene, Straße
Schiene, Straße
585,7
Zuwanderung, Migration
Zuwanderung, Migration
495,8

Nachhaltigkeit

Zuordnung der Aufwendungen des Landes zu den 17 SDG der Vereinten Nationen
SDG
Bereich
Aufwendungen in Mio. €
Kommunen
Kommunen
5.743,2
Verbraucherschutz
Verbraucherschutz
97,5
Umweltschutz, ÖPNV
Umweltschutz, ÖPNV
2.488,4
Gewässer
Gewässer
107,3
SDG
Bereich
Aufwendungen in Mio. €
Naturschutz, Forst
Naturschutz, Forst
368,2
Innere Sicherheit, Recht
Innere Sicherheit, Recht
4.945,6
Internationale Zusammenarbeit
Internationale Zusammenarbeit
15,6
Prognosen
Risiken und Chancen

Prognosebericht

Prognosen für das Jahr 2024

Auf der Grundlage des Nachtragshaushalts für 2024 geht das Land bei den nachstehenden zentralen Finanzkennzahlen von folgenden Prognosen aus:

Steueraufkommen in Hessen
26,8 Mrd. €
Nettokreditaufnahme
2,8 Mrd. €
Personalaufwand
16,3 Mrd. €
Pensionslast-Finanzierungsquote
5,84%
Jahresfehlbetrag
6,9 Mrd. €

Risken- und Chancenbericht

Verwaltungsexterne und –interne Einflussfaktoren

Risiken sind unsichere verwaltungsexterne und -interne Einflussfaktoren, die Erfolgspotenziale (Vermögen, Erfolg und Liquidität) des Landes Hessen beeinträchtigen und damit die Realisierung geplanter Ziele verhindern oder zu verhindern drohen bzw. den weiteren Geschäftsverlauf negativ beeinflussen können.

Finanzwirtschaftliche Risiken

  • Unterstützende Maßnahme für Flüchtlinge in Hessen
  • Risiken im Hinblick auf die hessische Besoldung
  • Risiken aus Staatsbürgschaften / Staatsgarantien
  • Risiken aus Beteiligungen des Landes
  • Zins- und Währungsrisiken

Operative Risiken

  • Internet- und Cybersicherheit

Chancen sind verwaltungsexterne und -interne Einflussfaktoren, die Erfolgspotenziale (Vermögen, Erfolg und Liquidität) schaffen und damit die geplanten Zele bzw. die weitere Geschäftsentwicklung des Landes Hessens positiv beeinflussen.

Allgemeine finanzwirtschaftliche Chancen

  • Alterssparbuch Hessen
  • Kommunaler Finanzausgleich
  • Digitale Kommunikation mit der Verwaltung
  • EPSAS: Doppisches Rechnungswesen als neuer europäischer Rechnungslegungsstandard
  • Modernisierung des Haushaltswesens

Ausführliche Informationen hierzu finden Sie im Geschäftsbericht

Haushalt und Überleitung zum Konzern

Leistungsbezogener doppischer Haushalt

Haushaltsrechnung

Die Haushaltsrechnung stellt ein Spiegelbild des Haushaltsplans dar. Zweck der Rechnungslegung im Rahmen der Haushaltsrechnung ist es darzustellen, dass das Haushaltsgesetz ordnungsgemäß vollzogen wurde, insbesondere ob der vom Parlament eingeräumte Ermächtigungsrahmen eingehalten wurde.

Haushaltsrechnung

Die Haushaltsrechnung wird flankiert durch die Konzernrechnung des Landes, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage spiegelt.

Die Konzernrechnung ist seit 2023 eine Anlage zur Haushaltsrechnung, § 78 Nr. 5 LHO.

Erstmals ab dem Jahr 2023 erstellt das Land Überleitungen von den haushaltsrechtlich relevanten Ergebnissen des Kernhaushalts zum Konzernabschluss. Hierbei werden die Erfolgs-, Finanz- und Vermögensrechnung des Kernhaushalts unter Einbeziehung der Sonderhaushalte, wie Landesbetriebe, Hochschulen und Sondervermögen, und Berücksichtigung konsolidierungsbedingter Anpassungen auf den Konzernabschluss übergeleitet.

Die Überleitungsrechnungen sollen einer transparenten Darstellung der Zusammenhänge zwischen Haushalts- und Konzernrechnung dienen.


Leistungsbezogener doppischer Haushalt

Haushaltsrechnung zeigt wesentliche Aufgaben des Landes mit ihrem Finanzvolumen auf (in Mio. €)

Landtag

97,9

davon:
Rechtsetzung und Kontrolle der Regierung75,5

Staatskanzlei

270,0

davon:
Technologiepolitik / Digitales 123,9

Innenministerium

2.610,7

davon:
Innere Sicherheit1.856,6
Sport und Erholung28,0

Kultusministerium

6.534,9

davon:
Bildung6.360,8
Kultus und Religion66,1

Justizministerium

1.041,1

davon:
Rechtspflege725,6
Justizvollzug259,3

Finanzministerium

1.091,5

davon:
Steuerverwaltung747,7

Wirtschaftsministerium

1.163,0

davon:
Verkehrsinfrastruktur504,6
Raumordnung, Wohnbauförderung und Geoinformation148,1
Wirtschaft141,7

Sozialministerium

2.041,1

davon:
Kinder-, Jugend-, Familien- und Seniorenpolitik767,4
Soziale Sicherung484,1
Gesundheitsschutz und -pflege, Krankenversorgung373,1

Leistungsbezogener doppischer Haushalt

Haushaltsrechnung zeigt wesentliche Aufgaben des Landes mit ihrem Finanzvolumen auf (in Mio. €)

Umweltministerium

635,0

davon:
Land- und Forstwirtschaft276,1
Umwelt- und Naturschutz220,7
Verbraucher- und Arbeitsschutz77,8

Staatsgerichtshof

1,0

davon:
Rechtspflege1,0

Rechnungshof

27,4

davon:
Rechtsetzung und Kontrolle der Regierung21,8

Wissenschaftsministerium

3.278,0

davon:
Wissenschaft, Forschung und Lehre2.530,3
Kultur99,5

Allg. Finanzierung

+8.981,4

davon:
Steuerhaushalt+25.972,2
Gewährleistung der kommunalen Selbstverwaltung6.908,9​
Kinder-, Jugend-, Familien-, und Seniorenpolitik429,4
Verkehrsinfrastruktur305,8

Hochbaumaßnahmen

124,7


Leistungsbezogener doppischer Haushalt 2023

Wesentliche Kennzahlen

Inneres

Aufklärungsquote von Straftaten (%)

Aufklärungsquote

Kultus

Schulabdeckungsquote Ganztagsangebote (%)

Ganztagsangebote

Justiz

Anzahl der Häuser des Jugendrechts in Hessen

Anzahl der Häuser des Jugendrechts

Finanzen

Anlagevermögen (Mrd. €)

Anlagevermögen

Wirtschaft

Erwerbstätige in Hessen (in Tsd.)

Erwerbstätige

Soziales

In Kindertagesstätten bis zum Schuleintritt betreute Kinder

Kindertagesstätten

Landwirtschaft

Länge der renaturierten Gewässer (km, kumuliert)

Länge der renaturierten Gewässer (km, kumuliert)

Familie

Anzahl geförderter Familienzentren

Anzahl geförderter Familienzentren

Digitales

Anzahl Fördermaßnahmen Breitbandausbau

Anzahl Fördermaßnahmen Breitbandausbau

Wissenschaft

Anzahl Studierende

Anzahl Studierende

Überleitungsrechnung "Ergebnis"

Erfolgsrechnung auf die Konzernergebnisrechnung 20231

in Mio. €
Kernhaushalt
Sondervermögen
Landesbetriebe
Hochschulen
Konzern Land Hessen
Summe Erträge
42.054,7
1.589,1
2.406,2
3.934,9
39.074,6
Summe Aufwendungen
54.139,6
411,8
2.213,2
3.880,1
50.615,4
Verwaltungsergebnis
-12.084,9
1.177,3
193,0
54,8
-11.541,0
Finanzgebnis
2.115,9
264,0
0,6
3,7
2.470,5
Ergebnis der Geschäftstätigkeit
-9.929,0
1.441,3
193,6
58,5
-9.070,5
Steuern
6,1
9,2
1,7
2,2
19,2
Ergebnis
-9.935,2
1.432,1
191,9
56,4
-9.089,7

1ohne Darstellung der konsolidierungsbedingten Anpassungen


Überleitungsrechnung "Finanzmittel"

Finanzrechnung auf die Kapitalflussrechnung 20231

in Mio. €
Kernhaushalt
Sondervermögen
Landesbetriebe
Hochschulen
Konzern Land Hessen
Cashflow aus laufender Verwaltungstätigkeit
1.001,2
-0,9
101,8
9,2
671,8
Cashflow aus Investitionstätigkeit
-1.680,7
-4,4
-58,9
-31,5
-404,7
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit (Kreditfinanzierung)
-0,1
-99,4
-29,1
37,6
710,8
Haushaltstechnische Verrechnungen / Sonstige zahlungswirksame Buchungen
1.740,9
Veränderung des Finanzmittelfonds
1.061,2
-104,7
13,8
15,3
977,8

1ohne Darstellung der konsolidierungsbedingten Anpassungen


Überleitungsrechnung "Vermögen"

Vermögensrechnung auf die Konzernbilanz zum 31.12.20231

in Mio. €
Kernhaushalt
Sondervermögen
Landesbetriebe
Hochschulen
Konzern Land Hessen
Aktivseite
A. Anlagevermögen
14.718,0
7.664,7
3.446,5
5.517,7
31.346,8
B. Umlaufvermögen
16.879,5
1.780,7
126,5
583,4
19.370,2
C. Aktive Rechnungsabgrenzung
466,3
0,0
58,4
53,5
578,1
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
152.801,9
-4.317,9
-3.765,5
-6.370,4
138.348,1
Bilanzsumme auf Konzernebene i.H.v.
189.643,2
Passivseite
A. Eigenkapital
B. Sonderposten für Investitionen
237,8
0,0
4,2
561,5
803,5
C. Rückstellungen
122.035,4
912,9
193,6
293,2
123.435,0
D. Verbindlichkeiten
60.104,0
4.521,2
151,4
511,0
65.287,5
E. Passive Rechnungsabgrenzung
89,6
14,4
3,9
9,3
117,2
Bilanzsumme auf Konzernebene i.H.v.
189.643,2

1als Aufriss der Konzernbilanz

Bestätigungsvermerk

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers