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Geschäftsbericht Des Landes Hessen

2022

Geschäftsbericht 2022

Hessen handelt nachhaltig und verlässlich

Geschäftsbericht 2022
Vorwort und Interview

Vorwort

Hessen handelt nachhaltig und verlässlich

Finanzminister Michael Boddenberg
Finanzminister Michael Boddenberg

Sehr geehrte Damen und Herren,

2022 war wieder ein bewegtes Jahr: Die Folgen des Ukraine-Kriegs, hohe Energiekosten, die steigende Inflation und der Klimawandel haben Hessens Haushalt erneut vor große Herausforderungen gestellt.

Auch Corona war 2022 leider immer noch ein Thema. Aber: Unsere Corona-Hilfen haben gewirkt und dazu beigetragen, dass Unternehmen und ihre Beschäftigten besser durch diese harte Zeit gekommen sind, als angenommen. In der Konsequenz hat Hessen mit einem um 2,2 Milliarden Euro verbesserten Steuerergebnis weit mehr eingenommen, als bei der Haushaltsaufstellung prognostiziert. Auch Dank weiterer Einsparungen standen wir Ende 2022 besser da, als bei der Haushaltsverabschiedung geplant. Es freut mich, dass wir deshalb auch im vergangenen Jahr auf neue Schulden verzichten und sogar 200 Millionen Euro tilgen konnten. Seit 2016 haben wir bereits eine Milliarde Euro alter Schulden abgebaut und das in einer Zeit, die immer neue Herausforderungen mit sich bringt.


Vorwort

Hessen handelt nachhaltig und verlässlich

Wir haben weiter kräftig für die Menschen in unserem Land investiert, etwa in Bildung, Forschung und Digitalisierung. So sichern wir die wirtschaftliche und finanzielle Zukunft Hessens.

Der Hessische Hochschulpakt stieg zum Beispiel erstmals auf über 2 Milliarden Euro. Wir haben zusätzliche Lehrer eingestellt und den qualitativen Ausbau der Ganztagsbetreuung an unseren Schulen weiter vorangebracht. 60 Millionen Euro mobilisierten wir für zusätzliche IT-Investitionen in der Landesverwaltung und rund 400 Millionen Euro stellten wir für Umwelt- und Klimaschutz bereit.

Was mir besonders wichtig ist: Wir können für 2022 als erstes Bundesland einen Überblick zum Ressourceneinsatz in all unseren hessischen Politikfeldern und Nachhaltigkeitszielen geben. Mehr dazu erfahren Sie gleich im Interview. Das macht Politik transparent und nachvollziehbar. Begleitet wird die Berichterstattung zur Nachhaltigkeit des Landes durch die Begebung von grünen Anleihen und der Anlage des Alterssparbuchs. Denn auch mit Geld lässt sich grün arbeiten.

So viele Beschäftigte der hessischen Finanzverwaltung wirken jedes Jahr an der Entstehung des Geschäftsberichtes mit und schmieden Strategien für die Umsetzung unseres doppischen Haushalts. Diese Arbeit hält auch dem kritischen Blick unabhängiger Prüfer stand. Wir können so immer einen aktuellen Überblick über die finanziellen Folgen vergangener, aber auch zukünftiger Entscheidungen geben. Herzlichen Dank hierfür!

Wiesbaden, im Sommer 2023

Schrib

Interview

Michael Boddenberg, Hessischer Minister der Finanzen

Finanzminister Michael Boddenberg
Finanzminister Michael Boddenberg

Herr Boddenberg, „Hessen handelt nachhaltig und verlässlich“ – so lautet die Überschrift des aktuellen Geschäftsberichtes des Landes. Was macht ihre Finanzpolitik nachhaltig?

Wir machen Politik für die Menschen in Hessen, verlässlich und ehrlich. Meine Aufgabe als Finanzminister sehe ich darin, den Menschen in Hessen eine stabile Basis zu schaffen, um auch zukünftig handlungsfähig zu bleiben und neue Perspektiven zu eröffnen. Wichtig ist mir eine nachhaltige Finanzpolitik, die Unternehmen unterstützt, selbst grüne Finanzierungsformen zu wählen und so auch einen Wandel der Weltwirtschaft hin zu mehr Nachhaltigkeit zu beeinflussen. Wir können so einen viel größeren Mehrwert für uns als Gesellschaft insgesamt erzielen. Ein Meilenstein war hier sicher die erste grüne Anleihe, die wir 2021 erfolgreich im Markt platziert haben. Wir sind seitdem bei der grünen Finanzierung nicht nur Regulator, sondern werden selbst als Emittent von sicheren, grünen Staatsanleihen aktiv. Es geht weiter mit unserer Nachhaltigkeitsberichterstattung, die wir in diesem Geschäftsbericht erstmals mit ergänzenden Informationen erweitert haben.


Interview

Michael Boddenberg, Hessischer Minister der Finanzen

Nachhaltigkeit im Geschäftsbericht des Landes. Wie muss man sich das vorstellen?

Das ist tatsächlich einzigartig in der Bundesrepublik. Wir wollten nicht nur nachhaltige Ziele beschreiben, sondern auch nachvollziehen können, wie viele Ressourcen wir auf dem Weg dahin tatsächlich verbrauchen. Mit ergänzenden Informationen zu nachhaltigem Handeln des Landes im Geschäftsbericht 2022 bilden wir nicht nur unseren Ressourceneinsatz nach Politikfeldern, sondern erstmals auch eine Zuordnung der Aufwände des Landes zu den 17 Nachhaltigkeitszielen, den Sustainable Development Goals oder kurz: SDG, der Vereinten Nationen ab.

Mit den Ressortportraits aller Ministerien geben wir bereits jährlich einen Überblick zum Ressourceneinsatz in den einzelnen Politikfeldern, der im doppischen Haushalt des Landes einzelnen Fachzielen zugeordnet ist. Mit dem Geschäftsbericht 2022 wird die bisherige Berichterstattung weiterentwickelt, der Einsatz der Ressourcen mit einer Zuordnung zu den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen verknüpft und so auch ein Bild aus dem Blickwinkel der Nachhaltigkeit dargestellt. Die Hessische Landesregierung berichtet bereits seit 2018 alle zwei Jahre mit ihren Fortschrittsberichten zur Hessischen Nachhaltigkeitsstrategie.

Hier werden die Ziele und Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie Hessen dargestellt, die sich an den Zielen der Vereinten Nationen und der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie orientieren.

Während im Geschäftsbericht bisher ausschließlich die Ergebnisse der Ressorts je Fachziel dargestellt wurden, werden hier erstmals die Ziele der Vereinten Nationen mit den Fachzielen aller Ressorts in Verbindung gebracht und so ein Überblick über den ressortübergreifenden Ressourcenverbrauch mit direktem Blick auf die Nachhaltigkeitsziele gegeben. Auf diese Weise wird der Tatsache Rechnung getragen, dass sich die einzelnen Ziele der Vereinten Nationen nicht in den im Haushalt des Landes Hessen abgebildeten Fachzielen eines einzelnen Ressorts widerspiegeln, sondern sich auf mehrere Ressorts verteilen. So betrifft zum Beispiel das UN-Ziel 4 „Bildung und Forschung“ neben der Arbeit des Kultusministeriums und des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst unter anderem auch die Aufgaben des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen.


Interview

Michael Boddenberg, Hessischer Minister der Finanzen

Welche Basisdaten legen Sie zugrunde, damit der Verbrauch von Ressourcen nachvollziehbar wird?

Wir nutzen mit unserer nunmehr erweiterten Berichterstattung und Zuordnung des Ressourcenverbrauchs eine in unserem Haushalt bereits hinterlegte Struktur, die sich mit einer funktionalen Zuordnung von Aufwänden zu Produkten und Produktgruppen an dem bundeseinheitlichen Produktrahmen orientiert. Die vorliegende Abbildung folgt im ersten Schritt einer eher großzügigen Zuordnung zu den einzelnen Nachhaltigkeitszielen nach dem Überwiegenheits-Prinzip, kann im zweiten Schritt aber noch verfeinert werden. Wir betreten hier selbst Neuland und für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die diese Struktur zur Nachhaltigkeitsberichterstattung umsetzen, ist das eine spannende Aufgabe.

Die Ausläufer der Corona-Pandemie waren auch noch 2022 zu spüren. Wie ist Hessen durch diese Zeit gekommen?

Wie schon im Vorwort erwähnt, haben unsere Corona-Hilfen gewirkt und dazu beigetragen, dass die Hessinnen und Hessen besser durch diese Zeit gekommen sind als erwartet. Wir sind 2022 nicht nur ohne neue Schulden ausgekommen, sondern haben 200 Millionen Euro alter Schulden getilgt.

Wir haben zudem die Konjunkturrücklage als wichtige Krisenvorsorge mit 1,7 Milliarden Euro gestärkt und auch in unser Alterssparbuch Hessen weiter eingezahlt, damit wir den Pensionsverpflichtungen gegenüber unseren Beamtinnen und Beamten gerecht werden können. Den ursprünglich vorgesehenen Betrag von 177 Millionen Euro konnten wir Dank der verbesserten Haushaltslage wieder verdoppeln und das Alterssparbuch auf nunmehr 5,1 Milliarden Euro anwachsen lassen. Dass wir trotz der Krisen und herausfordernden Zeiten auch Geld für die Menschen zurücklegen und Schulden tilgen können, das ist für mich auch eine nachhaltige und verlässliche Haushaltspolitik.


Interview

Michael Boddenberg, Hessischer Minister der Finanzen

Und was zeichnet die Struktur des doppischen Haushaltsansatzes aus, die Hessen als einziges Flächenbundesland umsetzt?

In unserem jährlichen Geschäftsbericht geht es ebenso wie in unserem Haushalt um Nachvollziehbarkeit und Planbarkeit. Der Bericht ist ein Ausweis der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Landes, transparent, nach kaufmännischen Kriterien dargestellt und unerlässlich nicht nur für eine Rückschau und Bilanz unserer Politik, sondern vor allem für eine vorausschauende Planung.

Das doppische Rechnungswesen ist Grundlage unserer jährlichen doppischen Haushaltsplanung und lenkt den Blick mit einer nach kaufmännischen Grundsätzen aufgestellten Vermögensrechnung auch nach vorne, um zu sehen, welche Verpflichtungen, Lasten oder Chancen das abgelaufene Jahr für die weiteren Jahrzehnte mit sich bringt. Der Klassiker sind die zukünftigen Pensionslasten des Landes. Hier kann jeder die Einnahmen und Ausgaben sowie den jährlichen Ressourcenverbrauch der Regierung ablesen und zugleich auch einen Blick in die Zukunft werfen. Der Geschäftsbericht ist das Herzstück unseres politischen Handelns. Für die Menschen in diesem Land bietet er ein Stück Transparenz. Das ist nachhaltig und verlässlich.

Der Gesamtabschluss des Landes wird von einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Auftrag des Rechnungshofes geprüft. Wir haben in der Ausgestaltung der Doppik, also der Buchführung nach kaufmännischen Prinzipien auf staatlicher Ebene, bereits Erfahrung seit 2009.

Mit dem Geschäftsbericht haben wir nicht nur die Vergangenheit im Blick, sondern kalkulieren auch, welche Auswirkungen politische Entscheidungen auf die zukünftigen Finanzen des Landes haben. Wenn wir beschließen, Grundschullehrer noch besser und ihrer verantwortungsvollen Aufgabe entsprechend zu bezahlen, müssen wir die Mehrausgaben auch kalkulieren. Dass wir diese Entwicklungen stets im Blick behalten, ist ein wichtiges Signal der Nachhaltigkeit in unserem Haushaltsverfahren.


Konzern und Landesregierung

Die Hessische Landesregierung

Konzern und Landesregierung

Die Landesregierung besteht aus dem Ministerpräsidenten sowie den Ministerinnen und Ministern. Die vom Ministerpräsidenten geführte Landesregierung steht an der Spitze der Landesverwaltung. Die Landesregierung bereitet den Haushaltsplan des Landes vor und bringt in der Regel auch die übrigen Gesetzentwürfe in den Landtag ein.

Zur Ausführung eines Gesetzes kann sie die erforderlichen Vorschriften erlassen und hat das Recht, die Landesbeamten zu ernennen. Den Vorsitz in der Landesregierung hat der Ministerpräsident, der auch die Richtlinien der Regierungspolitik bestimmt. Die Ministerinnen und Minister sind an diese Richtlinien gebunden, leiten ihre Geschäftsbereiche aber im Übrigen selbständig und in eigener Verantwortung gegenüber dem Landtag.


Konzern und Landesregierung

Die Hessische Landesregierung


Boris Rhein
Hessischer Ministerpräsident

Tarek Al-Wazir
Hessischer Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Axel Wintermeyer
Staatsminister und Chef der Hessischen Staatskanzlei

Lucia Puttrich
Hessische Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund

Prof. Dr. Kristina Sinemus
Hessische Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung

Peter Beuth
Hessischer Minister des Innern und für Sport

Konzern und Landesregierung

Die Hessische Landesregierung


Prof. Dr. R. Alexander Lorz
Hessischer Kultusminister

Prof. Dr. Roman Poseck
Hessischer Minister der Justiz

Michael Boddenberg
Hessischer Minister der Finanzen

Kai Klose
Hessischer Minister für Soziales und Integration

Priska Hinz
Hessische Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Angela Dorn
Hessische Ministerin für Wissenschaft und Kunst

Verwaltungsaufbau

Geschäftsbereiche des Landes

Für die Aufgabenerfüllung im Rahmen der verschiedenen Politikfelder sind acht Ressorts jeweils mit einem Ministerium als oberster Landesbehörde eingerichtet. Den Ministerien sind i. d. R. Landesmittelbehörden und Landesbehörden nachgeordnet. Der Hessische Landtag, der Staatsgerichtshof und der Rechnungshof sind ebenfalls oberste Landesbehörden, diese stellen als Verfassungsorgane jedoch kein Ressort dar.


Konsolidierungskreis

Land Hessen

Der Konsolidierungskreis des Landes enthält neben den Geschäftsbereichen des Ministerpräsidenten, der Minister und der unabhängigen Einrichtungen Landtag, Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, Staatsgerichtshof und Rechnungshof auch die Landesbetriebe und Sondervermögen i.S.d. § 26 LHO.

In den Konsolidierungskreis werden zudem die Hochschulen als selbstständige Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie die Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main als selbstständige Stiftung des öffentlichen Rechts ein­bezogen. Andere rechtlich selbstständige Stiftungen werden in Ausübung von Konsolidierungswahlrechten nicht in den Konsolidierungskreis einbezogen, sondern mit ergänzenden Informationen in einer gesonderten Anlage zum Gesamtabschluss aufgelistet. Entsprechendes gilt für rechtlich selbstständige Anstalten des öffentlichen Rechts.

Das Haushaltsjahr in Kürze

Besondere Kennzahlen 2022

Finanzielle Entwicklungen

Schuldentilgung
200 Mio. €
Nach Art. 141 HV gilt ab dem Jahr 2020 für das Land Hessen ein (strukturelles) Neuverschuldungsverbot. Der Landeshaushalt ist zudem – beginnend mit dem Jahr 2011 – so aufzustellen, dass im Haushaltsjahr 2020 das Neuverschuldungsverbot eingehalten werden kann (Art. 161 HV).
AnLagevermögen
+0,7Mrd. €
Gemäß § 1 Abs. 2 LHO soll im Sinne einer nachhaltigen Haushaltswirtschaft das Anlagevermögen des Landes erhalten werden.
Kommunaler Finanzausgleich
6,7 Mrd. €
Das Land sichert den Gemeinden und Gemeindeverbänden im Wege des Lasten- und Finanzausgleichs die Geldmittel, die erforderlich sind, um ihre eigenen und die ihnen übertragenen Aufgaben (Pflichtaufgaben) sowie ein Mindestmaß an freiwilliger öffentlicher Tätigkeit (freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben) durchzuführen (§ 1 Abs. 1 HFAG).
Alterssparbuch hessen
5,1Mrd. €
Das errichtete Sondervermögen Versorgungsrücklage ist ein Wertpapierbestand des Landes Hessen, der dem sukzessiven Aufbau einer zumindest teilweise kapitalgedeckten Beamtenversorgung dient.
Sozialwohnungen
+1.636
schulen mit gigabitfÄhigem 1.000 mbit/S-ANSCHLUSS
90%
ARBEITSLOSEN-
QUOTE
4,8%
Dies ist die jahresdurchschnittliche Arbeitslosenquote bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen.
BUNDESSTAATLICHER FINANZAUSGLEICH
3,3Mrd. €
Dies ist die jahresdurchschnittliche Arbeitslosenquote bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen.

Wesentliche Leistungen

Produkthaushalt 2022

HMdIS
HKM
HMdJ
HMdF
HMWEVW
HMSI
HMUKLV
HMWK

Doppisches und kamerales Ergebnis

Finanzielle Entwicklungen

Das doppische Ergebnis schließt im Berichtsjahr 2022 mit einem geringen Jahresfehlbetrag ab. Deutliche Verbesserungen bei den Steuereinnahmen haben einen Rückgang sowohl der bilanzierten Kreditschulden als auch der im Haushalt ausgewiesenen Schulden ermöglicht.

Doppisches Jahresergebnis 2022

Doppisches
Jahresergebnis
2022

-0,4 Mrd. €
Rückgang bilanzierter Kreditschulden

Rückgang
bilanzierter
Kreditschulden

4,0 Mrd. €
Tilgung Haushalts-schulden

Tilgung
Haushalts-
schulden

0,2 Mrd. €

Harmonisierung von Kameralistik und Doppik: Ergebnis 2022

Überleitung vom kameralen zum doppischen Jahresergebnis

Das Land Hessen folgt künftig den Grundsätzen eines leistungs-orientierten doppischen Haushaltes, der mit den Aufwendungen und Erträgen einen Ressourcenverbrauch nach kaufmännischen Grundsätzen abbildet, zugleich aber auch die kameralen Anforderungen für finanzstatistische Zwecke bereithält. Das Land Hessen ermittelt daher ein kamerales und ein doppisches Jahresergebnis.

Die Überleitungsrechnung zeigt die Berücksichtigung einzelner Positionen im Rahmen der Überleitung vom kameralen zum doppischen Ergebnis.

Ausgangspunkt der Überleitungsrechnung ist eine Nettokredittilgung i. H. v. rd.
0,2 Mrd. €, von der auf die bilanzielle Kredittilgung (4,0 Mrd. €) übergeleitet wird. Für das doppische Jahresergebnis sind insbesondere noch die Zu-/Abnahme von Rückstellungen (2,1 Mrd. €) zu berücksichtigen. Der doppische Jahresesfehlbetrag beläuft sich auf 0,4 Mrd. €.


Doppisches Ergebnis

Wesentliche Einflussfaktoren

Jahresfehlbetrag
Jahresfehlbetrag:

-0,4 Mrd. €

Das Jahresergebnis 2022 des Landes Hessen ist maßgeblich von deutlich gestiegenen Steuererträgen beeinflusst.

Personalaufwand
Personalaufwand:

13,5 Mrd. €

Anstieg Personalkörper um 2.655 Personen; Besoldungserhöhung i.H.v. 2,2 % führt zu um 0,2 Mrd. € erhöhten Versorgungsaufwand.

Covid-19 Pandemie
Covid-19 Pandemie:

0,7 Mrd. €

Unterstützungsmaßnahmen des Landes in deutlich geringerem Umfang als im Vorjahr (1,7 Mrd. €) erforderlich.

Rückgang Kreditschulden
Rückgang Kreditschulden:

4,0 Mrd. €

Rückgang bilanzierter Kreditschulden auf nunmehr
rd. 40,0 Mrd. €.


Hessische Nachhaltigkeitsstrategie

Nachhaltigkeit als Leitbild in Hessen

Hessen trägt Verantwortung für künftige Generationen und strebt ein Gleichgewicht zwischen Wirtschaftswachstum und nachhaltiger Entwicklung an. Die hessische Nachhaltigkeitsstrategie bringt Menschen aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung und Gesellschaft zusammen, um innovative Lösungen zu finden.


Fortschrittsbericht: Zielindikatoren der hessischen Nachhaltigkeitsstrategie

Nachhaltigkeit als Leitbild in Hessen

Die Hessische Landesregierung startete im April 2008 die Nachhaltigkeitsstrategie Hessen. Zentrale Elemente der auf lange Sicht angelegten Strategie sind Indikatoren sowie Ziele, an denen sich konkrete Projekte orientieren. In den Jahren 2017 und 2018 wurden die Indikatoren im Hinblick auf die im Jahr 2015 beschlossene „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ der Vereinten Nationen grundlegend überarbeitet und neue Zielwerte für 2030 festgelegt. Die Frage, inwieweit sich Hessen in Richtung der vereinbarten Zielwerte bewegt, macht eine regelmäßige Beobachtung erforderlich. In den seit 2010 im zweijährlichen Rhythmus erscheinenden Fortschrittsberichten werden die Indikatoren sowie die zu erreichenden Zielwerte in Form von Texten, Schaubildern und Tabellen dargestellt.

Die nachfolgende Darstellung der Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsindikatoren ist ein Auszug aus dem Fortschrittsbericht 2022.


Fortschrittsbericht: Zielindikatoren der hessischen Nachhaltigkeitsstrategie

Nachhaltigkeit als Leitbild in Hessen

Die 13 Zielindikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie Hessen orientieren sich an den globalen Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen sowie an den Zielen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. Die Zielangaben beziehen sich — wenn nicht anders angegeben — auf das Jahr 2030.

Ökologischer Landbau

Anstieg des Anteils der Fläche mit ökologischer Landwirtschaft an der landwirtschaftlich genutzten Fläche insgesamt auf 25%

Senkung des Stickstoffüberschusses der landwirtschaftlich genutzten Fläche (nach der Flächenbilanz) auf 40 kg/ha (bezogen auf den Fünfjahresdurchschnitt)
Adipositas bei Erwachsenen

Durchschnittlichen Zuwachs des Anteils der Bevölkerung im Alter von 18 Jahren oder mehr mit Adipositas an der Bevölkerung gleichen Alters, der in den Jahren 1999 bis 2017 zu verzeichnen war, verlangsamen
Frühe Schul- und Aus- bildungsabgängerinnen und -abgänger

Begrenzung des Anteils der 18- bis unter 25-Jährigen, die keine (Hoch-) Schule besuchen und sich an keiner Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme beteiligen und nicht über einen Sekundarabschluss II verfügen, an der Bevölkerung gleichen Alters auf 10%
Nitrat im Grundwasser

Senkung des Anteils der Messstellen mit Nitratgehalten über 50 mg/l an den Messstellen zur Messung des Nitratgehalts im Grundwasser insgesamt auf 0%
Erneuerbare Energien

Anstieg des Anteils der erneuerbaren Energien am Bruttoendenergieverbrauch auf 30%
Strukturelles Neuverschuldungsverbot

Unterschreitung der sich aus Artikel 141 der Verfassung des Landes Hessen ergebenden Regelgrenze für die Nettokreditaufnahme
Strukturelles Neuverschuldungsverbot

Anstieg des Anteils der privaten und öffentlichen Ausgaben für Forschung und Entwicklung am Bruttoinlandsprodukt auf mindestens 3,5%

Flächendeckender Ausbau von Glasfaseranschlussnetzen; d. h. Anstieg des Anteils der Haushalte mit Glasfaseranschluss (FTTB/H) an den Haushalten insgesamt auf 95%
Endenergieverbrauch der privaten Haushalte

Qualitatives Ziel: Endenergieverbrauch der privaten Haushalte kontinuierlich absenken
Treibhausgasemissionen

Senkung der Treibhausgasemissionen um mindestens 65% gegenüber dem Stand von 1990
Siedlungs- und Verkehrsfläche

Senkung der Flächeninanspruchnahme bzw. der Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche auf unter 2,5 ha pro Tag (bezogen auf den Vierjahresdurchschnitt)

Anstieg der Vogelartenbestände insgesamt und nach Landschaftstypen bis 2020 auf Index von 100; Fortschreibung der Zielindexwerte auf 2030 geplant

Berichterstattung zur Nachhaltigkeit im Geschäftsbericht

Zuordnung der Aufwendungen des Landes zu den 17 SDG der Vereinte Nationen

Hessen setzt auf das Prinzip der Nachhaltigkeit. Die Aufwendungen des Landes im Geschäftsjahr 2022 lassen sich nach einem Überwiegenheitsprinzip wie folgt den 17 globalen Nachhaltigkeitszielen (SDG) der vereinten Nationen zuordnen:


Berichterstattung zur Nachhaltigkeit im Geschäftsbericht

Zuordnung der Aufwände des Landes zu den 17 SDG der Vereinte Nationen

Bedeutende Finanzkennzahlen

Entwicklung der Nettokreditaufnahme

Hessen hat im Jahr 2022 die Corona-Krise besser bewältigt als zunächst erwartet. Der verabschiedete Haushalt 2022 sah zur Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie noch 987 Mio. € neue Haushaltsschulden vor. Im Haushaltsvollzug konnte auf Grund hoher zusätzlicher Steuereinnahmen sowie von Einsparungen auf eine entsprechende Neuverschuldung verzichtet werden.

Darüber hinaus ermöglichte die positive Entwicklung die Tilgung von Altschulden in Höhe von 200,5 Mio. € sowie eine Zuführung zur kameralen Konjunkturausgleichsrücklage in Höhe von 1.730,0 Mio. €. Die Zuführung zur Konjunkturrücklage wird im Rahmen der Schuldenbremse wie eine Nettotilgung von Haushaltsschulden behandelt. Die Zuführung dient der haushalterischen Vorsorge.

Die Veränderung der kameralen Schulden des Kernhaushalts Hessen (Haushaltsschulden) stellt sich in der Zeitreihe wie folgt dar:


Bedeutende Finanzkennzahlen

Entwicklung der bilanzierten Kreditschulden

Während die Nettokreditaufnahme den nach haushaltsrechtlichen Grundsätzen für einen Haushaltsausgleich zusätzlich erforderlichen Mittelbedarf eines Haushaltsjahrs beziffert, bildet die Vermögensrechnung des Landes jeweils den stichtagsbezogenen Schuldenstand zum Ende eines Kalenderjahres ab.

Die bilanzierten Kreditschulden des Landes haben sich zu den einzelnen Bilanzstichtagen in der Zeitreihe wie folgt entwickelt:

Die in der Vermögensrechnung zum 31. Dezember 2022 enthaltene Minderung der Kreditschulden i. H. v. -4.049,5 Mio. € (siehe Vermögenslage) weicht von der kameralen Nettokreditaufnahme aufgrund folgender haushaltsrechtlicher Besonderheiten ab:

Nach kameralen Grundsätzen werden Schulden bis zum Abschluss des abgelaufenen Haushaltsjahres (31. März 2023) gebucht und umfassen nur Kredite der Kernverwaltung. Im Rahmen der Bilanzierung nach allgemeinen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung werden Kreditaufnahmen hingegen ausschließlich im Jahr des Mittelzuflusses berücksichtigt und zu dem darauf folgenden Bilanzstichtag passiviert. Sie umfassen zudem auch Kassenkredite.

Die bilanzielle Verringerung der Kreditschulden zum Stichtag der Vermögensrechnung leitet sich wie folgt von der kameralen Tilgung der Schulden des Jahres 2022 ab:


Bedeutende Finanzkennzahlen

Jahresergebnis

Die Aufgabenerledigung des Landes Hessen ist nicht gewinn-, sondern gemeinwohlorientiert. Im Rahmen einer der Nachhaltigkeit und der Generationengerechtigkeit verpflichteten Haushalts- und Finanzpolitik werden
auf der Grundlage eines doppischen Rechnungswesens Belastungen bereits im Zeitraum ihrer wirtschaftlichen Verursachung aufgezeigt. Der für Hessen im Berichtsjahr zu verzeichnende Jahresfehlbetrag beläuft sich auf rd. 0,4 Mrd. €.

Das Jahresergebnis 2022 hat sich im Vergleich zum Vorjahr wesentlich verbessert, was insbesondere auf das konjunkturbedingt verbesserte Steuerergebnis
(+2,2 Mrd. €) zurückzuführen ist.


Bedeutende Finanzkennzahlen

Pensionslast-Finanzierungsquote

Die Pensions- und Versorgungsleistungen nehmen aufgrund der demografischen Veränderungen und des Anstiegs der Zahl der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger zu. Die Bedeutung der Versorgung aus dem Blickwinkel des Landes Hessen und die hiermit verbundene künftige Belastung spiegeln sich im Ausweis der Rückstellungen für Pensionen und für weitere Versorgungsleistungen (Legislative), die sich zum 31. Dezember 2022 auf einen Gesamtbetrag i. H. v.
86,4 Mrd. € belaufen. Mit dem kontinuierlichen Aufbau des Sondervermögens Versorgungsrücklage (sog. Alterssparbuch Hessen) sollen zukünftige Generationen bezüglich der Ausfinanzierung der bereits heute verursachten Pensionsverpflichtungen entlastet werden.

Zum 31. Dezember 2022 beläuft sich dieses Sondervermögen auf rd. 5,1 Mrd. €. Im Verhältnis zu den passivierten Rückstellungen für Pensionen und sonstige Versorgungsleistungen ermittelt sich zum Bilanzstichtag eine Pensionslast-Finanzierungsquote i. H. v. 5,90 %:


Bedeutende Finanzkennzahlen

Alterssparbuch Hessen: Sondervermögen Versorgungsrücklage

Das auf der Grundlage des Hessischen Versorgungsrücklagengesetzes (HVersRücklG) vom 15. Dezember 1998 errichtete Sondervermögen Versorgungsrücklage ist ein Wertpapierbestand des Landes Hessen, der dem sukzessiven Aufbau einer zumindest teilweisen kapitalgedeckten Beamtenversorgung dient. Das Gesetz zur Neuregelung des Sondervermögens zur Sicherung der Versorgungsleistungen (VersSichG) vom 12. September 2018 sieht die Bildung eines auf Dauer bestehenden Kapitalstocks zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben vor; Entnahmen aus dem Sondervermögen sind danach erst nach Erreichen einer Deckungsquote in Höhe von 10 % der Pensionsrück-stellungen des Landes zulässig und der Höhe nach zugleich auf die aus dem Sondervermögen erzielten Erträge beschränkt.

Die Verwaltung des Aktien- und Rentenportfolios obliegt der Deutschen Bundesbank. Das von der Bundesbank passiv verwaltete Aktienportfolio bildet seit dem 20. September 2019 den Nachhaltigkeitsindex STOXX ESG Länder Fossil Free Eurozone ab, für den die Bundesländer Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen gemeinsame Ausschlusskriterien und ESG-Filter festgelegt haben.

Portfoliozusammensetzung

Im März 2020 ist mit dem Aufbau eines globalen Aktienportfolios begonnen worden, dessen Zusammensetzung der Index STOXX ESG Länder Fossil Free Global ex Eurozone bestimmt. Bis zum Jahresende 2025 soll der Anteil globaler Aktien am Vermögen der Versorgungsrücklage sukzessive auf 15 % erhöht werden. Im August 2022 wurde mit dem Aufbau einer weiteren Anlageklasse begonnen, den Unternehmensanleihen. Diese Anlageklasse wird über börsengehandelte, nachhaltige Fonds abgebildet. Der Anteil der Unternehmensanleihen am Portfolio soll bis Ende 2025 auf 10 % des Vermögens der Versorgungsrücklage anwachsen. Das Immobilienfonds-Portfolio, mit dessen Aufbau im Jahr 2016 begonnen wurde, soll bis Ende 2025 ebenfalls einen Anteil von 15 % des Gesamtvermögens ausmachen.

Der Buchwert des Sondervermögens hat sich zum 31. Dezember 2022 auf
5.065,0 Mio. € erhöht (Vorjahr.: 4.665,7 Mio. €). Zum 31. Dezember 2022 betrug der Marktwert des Sondervermögens Versorgungsrücklage 4.959,9 Mio. € (Vorjahr: 5.458,7 Mio. €).


Ertragslage

Ergebnisrechnung

Der Konzernabschluss des Landes Hessen zeigt u. a. mit der Berücksichtigung von im Berichtsjahr bereits verursachten, aber erst zukünftig zahlungswirksamen Beträgen den eingetretenen Ressourcenverbrauch (z. B. Zuführungen zu Rückstellungen) sowie einen Werteverzehr (Abschreibungen) der Periode auf. Insbesondere über die Bildung von Rückstellungen (v. a. für Pensionsverpflichtungen) wird der künftige Mittelbedarf aufgezeigt, der verursachungsgerecht bereits dem abgelaufenen Geschäftsjahr wirtschaftlich zuzuordnen.

Die Verbesserung des Jahresergebnisses 2022 im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf ein konjunkturbedingt besseres Steuerergebnis nach Finanzausgleich (+2,2 Mrd. €) und eine Ent­lastung bei den Unterstützungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (+1,0 Mrd. €) zurückzuführen. Der Per­sonalaufwand erhöhte sich dagegen und beeinflusste das Jahres­ergebnis negativ (-0,8 Mrd. €). Zeiten Abschnitt löschen und Passage aus dem GB nehmen.


Ertragslage

Erträge

Erträge (41,2 Mrd €)

  • Steuern und steuerähnliche Erträge

    Aufkommensstarke Steuerarten sind u.a. Lohnsteuer (10,6 Mrd. €) sowie Umsatzsteuer (7,7 Mrd. €)

  • Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen

    Beruhen weitgehend auf Zuweisungen und Zuschüssen der EU, des Bundes sowie anderer Gebietskörperschaften (Fördermittel)

  • Erträge aus Verwaltungstätigkeit

    Umfassen u.a. Gebühren und Beträge (1,4 Mrd. €), Umsatzerlöse (1,0 Mrd. €) und Kostenerstattungen (0,8 Mrd. €)

  • Weitere Erträge

    u.a. aus Beteiligungen und Ausleihungen (0,3 Mrd. €), Auflösung von Rückstellungen (1,2 Mrd. €), Bestandsveränderungen (0,1 Mrd. €)


Ertragslage

Erträge - Kontinuierlicher Anstieg der Steuererträge

Im Vergleich der Ergebnisrechnung zum Vorjahr erhöhen sich die Erträge aus Steuern und steuerähnlichen Erträge deutlich von
25,8 Mrd. € auf 28,0 Mrd. €, mithin um insgesamt 2,2 Mrd. €.

Im Jahr 2022 wurden Erträge aus Steuern und steuerähnliche Erträge i. H. v. 28,0 Mrd. € erzielt. Die wesentlichen Erträge aus Steuern resultieren aus der Lohnsteuer (10,6 Mrd. €), gefolgt von der Umsatzsteuer und Einfuhrumsatzsteuer (zusammen 7,7 Mrd. €).

Die Steuererträge 2022 entfallen mit 10,6 % auf Landessteuern sowie mit 89,4 % auf Gemeinschaftssteuern.


Ertragslage

Aufwendungen - Bundesstaatlicher Finanzausgleich

Der bundesstaatliche Finanzausgleich soll sicherstellen, dass alle Glieder des Bundesstaats über ausreichende Finanzmittel verfügen, um ihre Aufgaben zu erfüllen und ihre Eigenstaatlichkeit zu entfalten. Das Ziel ist die Herstellung und Bewahrung einheitlicher Lebensverhältnisse im ganzen Bundesgebiet.


Ertragslage

Aufwendungen

Aufwendungen (41,5 Mrd. €)

  • Aufwendungen für Verwaltungstätigkeit​

    u.a. für bezogene Waren (0,5 Mrd. €) und Leistungen (3,1 Mrd. €)​

  • Personalaufwand​

    Umfasst Entgelte (3,2 Mrd.€), Bezüge (5,8 Mrd. €) sowie soziale Abgaben und ​Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung (4,5 Mrd. €) ​

  • Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse​

    Förderprogramme einschl. kommunale Entschuldungs- u. Investitionsprogramme​ (11,9 Mrd. €)

  • Aufwendungen für Finanzausgleichsbeziehungen ​

    insbes. Kommunaler Finanzausgleich (6,7 Mrd. €)​

  • Zinsaufwand​ ​

    Zinsaufwand für langfristige Kreditverbindlichkeiten (0,9 Mrd. €) ​sowie Aufzinsung insbes. der Pensions- und Beihilferückstellungen ​(3,0 Mrd. €)​


Ertragslage

Personalaufwand – Personalkörper / Besoldungserhöhung um 2,2 %


Vermögenslage

Bilanz

Die Bilanzsumme hat sich zum 31. Dezember 2022 im Vergleich zum Vorjahr auf rd. 178,5 Mrd. € verringert (-1,3 Mrd. €). Bei den Aktiva ist insbesondere beim Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag (+0,4 Mrd. €) und beim Anlagevermögen (+0,7 Mrd. €) ein Anstieg sowie beim Umlaufvermögen ein Rückgang (-2,3 Mrd. €) zu verzeichnen.

Die korrespondierende Verringerung der Passiva ist im Wesentlichen auf einen Rückgang der Verbindlichkeiten aus Kreditschulden (-4,0 Mrd. €) bei einem gleichzeitigen Anstieg der Rückstellungen (+2,1 Mrd. €) zurückzuführen.


Vermögenslage

Zusammensetzung des Anlagevermögens

Im Jahr 2022 verzeichnet das Anlagevermögen einen Anstieg um 0,7 Mrd. €. Zugängen im Finanzanlagevermögen (+0,8 Mrd. €) und Investitionen in das Sachanlagevermögen (+0,8 Mrd. €) standen hierbei Abschreibungen auf Sachanlagen (im Saldo 0,7 Mrd. €), Abschreibungen auf Finanzanlagen (0,1 Mrd. €) und Abgänge des Anlagevermögens (0,2 Mrd. €) gegenüber.

Das Anlagevermögen setzt sich zum Stichtag 31. Dezember 2022 wie folgt zusammen:


Vermögenslage

Sachanlagevermögen

Sachanlagevermögen (19,5 Mrd. €)

  • Immobilien

    Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken

  • Infrastruktur

    Straßeninfrastrukturvermögen, sonstige Ingenieurbauwerke und Anlagen der Straßenausstattung

  • Natur

    Insbesondere Waldvermögen

  • Kultur

    Kunst- und Sammlungsgegenstände


Vermögenslage

Finanzanlagevermögen

Finanzanlagevermögen (11,7 Mrd. €)

  • Verbundene Unternehmen (> 50%)

    In dieser Position sind u. a. die Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft (0,8 Mrd. €) enthalten.

  • Beteiligungen (>20% <=50%)

    Diese Position wird im Wesentlichen durch die Beteiligung an der Fraport AG (1,2 Mrd. €) bestimmt.

  • Sondervermögen

    Das Sondervermögen Versorgungsrücklage beläuft sich auf 5,1 Mrd. €.

  • Ausleihungen

    Hierunter werden u.a. die Sondervermögen „Wohnungswesen und Zukunftsinvestitionen“ (1,3 Mrd. €) und Hessischer Investitionsfonds
    (0,6 Mrd. €) bilanziert, die Gegenstand stiller Einlagen (Helaba) sind.


Vermögenslage

Doppische Entwicklung der Kreditschulden

Die Vermögensrechnung des Landes zeigt jeweils den stichtagsbezogenen Schuldenstand zum Ende eines Kalenderjahres auf.

Die Zinsaufwendungen für langfristige Kredite belasten das Jahresergebnis 2022 mit rund (0,9 Mrd. €).


Finanzlage

Kapitalflussrechnung

Die Kapitalflussrechnung zeigt die Herkunft und Verwendung der Zahlungsströme auf. Dabei wird zwischen Zahlungsströmen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit sowie der Investitions- und Finanzierungstätigkeit unterschieden.

Cashflow aus laufender Verwaltungstätigkeit

Der Cashflow aus laufender Verwaltungstätigkeit umfasst alle Zahlungsströme im Zusammenhang mit der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben, wie auch Tätigkeiten des Landes Hessen für das Gemeinwohl der Bürgerinnen und Bürger, z. B. Leistungen für Bildung und innere Sicherheit, sofern diese nicht der Investitionstätigkeit oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind.

Die Steuereinnahmen erreichten im Berichtsjahr ein Niveau von 26,4 Mrd. € und sind damit im Vergleich zum Vorjahr um rd. 1,3 Mrd. € gestiegen.


Finanzlage

Kapitalflussrechnung

Steuereinnahmen nach Länderfinanzausgleich (LFA) stellen sich in der Zeitreihe wie folgt dar:

Darüber hinaus sind vor allem für Zuweisungen und Zuschüsse per Saldo Mittel i. H. v. 2,9 Mrd. € abgeflossen, Zahlungen für den Kommunalen Finanzausgleich (6,3 Mrd. €) sowie für Personal und Versorgung (11,3 Mrd. €) geleistet worden. Im Saldo führen die Ein- und Auszahlungen zu einem Mittelzufluss aus laufender Verwaltungstätigkeit i. H. v. 5,9 Mrd. €.

Cashflow aus Investitionstätigkeit

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit stellt den Saldo der im Zusammenhang mit dem Anlagevermögen getätigten Ein- und Auszahlungen dar. In 2022 wurden Zahlungen für Investitionen i. H. v. 1,7 Mrd. € getätigt, von denen 0,8 Mrd. € auf das Sachanlagevermögen und i. H. v. 0,9 Mrd. € auf Finanzanlagen, u.a. für den Erwerb von festverzinslichen Wertpapieren, Aktien und Termingelder zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben (Sondervermögen Versorgungsrücklage) entfallen. Den Mittelabflüssen standen im Jahr 2022 Mittelzuflüsse aus Desinvestitionen und Investitionszuschüssen i. H. v. 0,3 Mrd. € gegenüber. Aus Finanzanlagen resultieren per Saldo Einzahlungen aus Zinsen und Dividenden (nach Abzug von Steuern) i. H. v. 0,1 Mrd. €, die überwiegend aus der Versorgungsrücklage stammen.


Finanzlage

Kapitalflussrechnung

Cashflow aus Finanzierungstätigkeit

Im Jahr 2022 wurden Darlehen im Gesamtvolumen von 3,6 Mrd. € aufgenommen, darunter zwei Benchmark-Anleihen (Anleihen mit einem Emissionsvolumen von mind. 0,5 Mrd. €) im Gesamtvolumen von 1.625,0 Mio. €, eine Anleiheaufstockung im Volumen von 500,0 Mio. €, vier privatplatzierte Landesschatzanweisungen im Gesamtvolumen von 800,0 Mio. € und ein Schuldschein im Volumen von 704,5 Mio. €. Die kontrahierten Laufzeiten bewegten sich zwischen vier Tagen und sieben Jahren. Die durchschnittliche Laufzeit (volumengewichtet) lag bei 3,77 Jahren. Durch den Einsatz von Derivaten beträgt die durchschnittliche Laufzeit der im Jahr 2022 emittierten Darlehen (volumengewichtet) 14,62 Jahre. Es wurden Renditen zwischen -0,666 % p. a. und 2,747 % p. a. (volumengewichteter Durchschnitt: 1,291 % p. a.) vereinbart. Der volumengewichtete Durchschnitt nach Derivat beträgt 2,044 % p. a.

Die durchschnittliche Verzinsung des gesamten Portfolios konnte mit 1,70 % im Vergleich zum Vorjahr 2021 (1,84 %) weiter reduziert werden. Die durchschnittliche Zinsbindungsdauer des gesamten Portfolios (einschließlich Derivate) belief sich Ende 2022 auf 10,64 Jahre (Vorjahr: 10,38 Jahre).

Insgesamt führt dies zu Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeiten i. H. v. 3,6 Mrd. €. Aus der Rückzahlung fälliger Darlehen resultieren Mittelabflüsse i. H. v. 7,7 Mrd. €. Für die langfristigen Kredite wurden im Jahr 2022 Zinsen i. H. v. 0,7 Mrd. € gezahlt, was somit zu einem Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit i. H. v. 4,8 Mrd. € führt.

Finanzmittelfonds

Der Finanzmittelfonds ist der Bestand an Zahlungsmitteln und kurzfristigen Finanzmitteln, die jederzeit in Zahlungsmittel umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Wertschwankungen unterliegen. Hierzu zählen z. B. kurzfristige Geldanlagen und Kassenkredite.

Der Finanzmittelfonds enthält zum 31. Dezember 2022 neben den Flüssigen Mitteln (0,8 Mrd. €, Vorjahr: 0,9 Mrd. €) im Jahr 2022 aufgenommene Kassenkredite (-0,4 Mrd. €, Vorjahr: -0,3 Mrd. €).


Risiken

Einführung

Risiken sind unsichere verwaltungsexterne und -interne Einflussfaktoren, die Erfolgspotenziale (Vermögen, Erfolg und Liquidität) des Landes Hessen beeinträchtigen und damit die Realisierung geplanter Ziele verhindern oder zu verhindern drohen bzw. den weiteren Geschäftsverlauf negativ beeinflussen können.

Die Risiken werden im Land Hessen in zwei Kategorien unterteilt:

  • - Finanzwirtschaftliche Risiken
  • - Operative Risiken

Innerhalb der Kategorien erfolgt die Darstellung nach der Eintrittswahrscheinlichkeit in absteigender Reihenfolge.


Risiken

Finanzwirtschaftliche Risiken

Für 2023 wird angesichts des Ukraine-Krise, der Energiekrise, der geopolitischen Spannungen sowie einer anhaltenden hohen Inflation mit einer wirtschaftlichen Stagnation gerechnet.

Das derzeit größte Risiko für die wirtschaftliche Entwicklung rührt von der Unsicherheit über das weitere Kriegsgeschehen in der Ukraine und den damit verbundenen politischen Folgen her. Risiken bestehen auch im Bereich der Gas- und Energieversorgung. Zwar sind die Gasspeicher in Deutschland derzeit gut gefüllt, allerdings ist die weitere Entwicklung im kommenden Winter nicht vorhersehbar.

Zudem besteht die Gefahr von erneuten Unterbrechungen der globalen Lieferketten.

Diese können nicht nur durch den Krieg in der Ukraine ausgelöst werden. Auch ein Wiederaufflammen der Corona-Pandemie kann zu Unterbrechungen bei der Produktion oder dem Transport wichtiger Güter führen. Hinzu kommt, dass der globale Handel auch als Folge der finanziellen Probleme von

Schwellenländern und sich verschärfenden Spannungen zwischen den USA und China in Mitleidenschaft gezogen werden könnte. Deutschland weist hier aufgrund seiner wirtschaftlichen Offenheit und Abhängigkeit vom internationalen Handel eine hohe Anfälligkeit auf.

Schließlich besteht ein wirtschaftliches Risiko in der weiteren Entwicklung der Inflation. Bei einer weiteren Verschärfung des restriktiven geldpolitischen Kurses durch die Zentralbanken sind negative Rückwirkungen auf die Realwirtschaft nicht auszuschließen. Die gesamtstaatliche Inflation dürfte im Jahr 2023 laut Frühjahrsprojektion der Wirtschaftsforschungsinstitute noch bei 6 % liegen.

So kann eine deutlich schlechtere wirtschaftliche Entwicklung als unterstellt geringere Steuereinnahmen zur Folge haben. Zudem können steigende Zinsen zur Eindämmung der Inflation mittelfristig zu einem deutlichen Aufwuchs der staatlichen Refinanzierungskosten beitragen. Schließlich können die höheren Inflationsraten zu einem steigenden Personal- und Sachaufwand und zu zusätzlichen Investitionsausgaben führen. 


Risiken

Finanzwirtschaftliche Risiken

Aus diesen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ergeben sich für das Land Hessen folgende finanzwirtschaftliche Risiken für die Aufgabenfelder:

  • - Unterstützende Maßnahmen für Ukraine-Flüchtlinge in Hessen
  • - Risiken aus Staatsbürgschaften / Staatsgarantien
  • - Risiken aus Beteiligungen des Landes
  • - Zins- und Währungsrisiken
  • - Risiken im Hinblick auf die hessische Besoldung
  • - Weitere Risiken

Risiken

Finanzwirtschaftliche Risiken

Unterstützende Maßnahmen für Ukraine-Flüchtlinge in Hessen

Die Ukraine-Krise hatte bereits in 2022 erhebliche Auswirkungen auf das Land Hessen.

Obgleich die Zahlen der neu in Deutschland Schutz Suchenden seit dem Herbst 2022 rückläufig ist, verbleibt die Unterbringung und Versorgung – auch aufgrund der auf ungewisse Zeit weiter andauernden Kampfhandlungen in der Ukraine und der damit beschränkten Rückkehrperspektive der Geflüchteten – eine gesamtstaatliche Aufgabe, die noch mittelfristig weiter wirken und auch den Landeshaushalt beeinflussen wird.

Risiken aus Staatsbürgschaften / Staatsgarantien

Aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Gesamtlage – insbesondere der steigenden Energiepreise, u. U. eingeschränkte Energie-Verfügbarkeit, hohe Inflationsraten, steigende Zinsen, gebrochene Lieferketten, Materialengpässe, Arbeitskräftemangel, geringere Konsumneigung, Rezessionssorgen, steigende Insolvenzzahlen – ist es überwiegend wahrscheinlich, dass Finanzhilfen zur Abmilderung betroffener Unternehmen erforderlich werden könnten. Soweit für entsprechende Programme Garantien vom Land Hessen übernommen werden und, vergleichbar während der Corona-Krise, vermehrt Bürgschaften der Bürgschaftsbank Hessen sowie Landesbürgschaften angefragt werden, ist für die Zukunft unverändert mit entsprechend höheren Risiken zu rechnen.

Das Haushaltsgesetz für das Doppelhaushaltsjahr 2023 und 2024 (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 HG 2023/2024) sieht jeweils einen Ermächtigungsrahmen für Bürgschaften und Garantien zur Durchführung dringender volkswirtschaftlich gerechtfertigter Aufgaben i. H. v. bis zu 3 Mrd. € vor, der weiterhin über dem Niveau der Haushaltsjahre vor der Corona-Krise liegt.


Risiken

Finanzwirtschaftliche Risiken

Risiken aus Beteiligungen des Landes

Auch in den Beteiligungsunternehmen des Landes Hessen sind die Auswirkungen durch die seit 2020 andauernde Corona-Pandemie, die aktuellen geopolitische Entwicklungen – insbesondere im Hinblick auf den Ukraine-Krieg – und die Inflation deutlich zu spüren. Dies führt dazu, dass einzelne Unternehmen unerwartet bzw. in größerem Umfang auf die Unterstützung des Landes Hessen angewiesen sind, sei es durch die Erhöhung von Zuschüssen, Kapitalaufstockungen, Gesellschafterdarlehen oder die Aussetzung von Dividendenzahlungen.

Zins- und Währungsrisiken

Der Ukraine-Krieg, die Energiekrise und die hohe Inflation stellen Risiken für die künftige Entwicklung auf die Verschuldung dar. Vor allem die hohe Inflation und die damit verbundenen Gegenmaßnahmen der EZB führten im Laufe des Jahres 2022 zu einem deutlichen Anstieg der Zinsen über alle Laufzeiten hinweg. Auch ohne geplante neue Verschuldung ab 2024 führt dieser Zinsanstieg zu einer spürbaren Belastung des Landeshaushalts, da auslaufende Darlehen zu deutlich höheren Konditionen anschlussfinanziert werden müssen. Allerdings hat das Land durch eine hohe Zinsbindungsdauer von 10,64 Jahren ausreichend Vorsorge getroffen, so dass die gestiegenen Zinsen nur sukzessive zu einem Anstieg der Zinskosten führen dürften. Ein weiterer Anstieg der Zinsen kann nicht ausgeschlossen werden.

Derivate werden ausschließlich zum Ausschluss von Währungsrisiken und zur Vermeidung von Negativzinsen bei bereits bestehenden Zinsswaps eingesetzt. Die Absicherung des Adressenausfallrisikos im Derivategeschäft erfolgt im Rahmen eines Collateral Managements nach Bankenstandard durch die Hinterlegung von Barsicherheiten.


Risiken

Finanzwirtschaftliche Risiken

Risiken im Hinblick auf die hessische Besoldung

In zwei Musterverfahren zur Hessischen Besoldung hat sich der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Kassel von der Verfassungswidrigkeit der jeweiligen Besoldung überzeugt gezeigt und die Sache dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zur Entscheidung vorgelegt. Der VGH bringt in seinem Vorlagebeschluss zum Ausdruck, dass die Beamtenbesoldung in den Jahren 2013 bis 2020 (Verfahren zur W-Besoldung) und im Zeitraum 1. Juli 2016 bis 2020 (Verfahren zur A-Besoldung) zu gering bemessen war. Mit einem Urteil des BVerfG wird nach derzeitiger Einschätzung nicht vor dem Jahr 2023 gerechnet. Die finanziellen Auswirkungen lassen sich weiterhin auf Basis des derzeitigen Verfahrensstands nicht abschätzen, da die Methodik zur Bestimmung des Umfangs noch der verfassungsgerichtlichen Klärung bedarf. Die bisher ergangene Rechtsprechung ist insoweit auslegungsbedürftig und eröffnet auf der einen Seite weite Handlungsspielräume, die aber je nach gewähltem Ansatz höchst unterschiedliche finanzielle Auswirkungen haben. Auf der anderen Seite ist bei einigen Punkten nicht abschließend geklärt, welche Berechnungsgrundlagen zur Anwendung kommen müssen.

Weitere Risiken

Sonstige Risiken treten im Vergleich zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie der Ukraine-Krise für den Landeshaushalt aktuell in den Hintergrund.


Risiken

Operative Risiken

Internet- und Cybersicherheit

Vor dem Hintergrund der Ukraine-Krise hat sich die Cybersicherheitslage in Deutschland weiter verschärft. Kriminelle und fremdstaatliche nachrichtendienstliche Akteure nutzen vermehrt Schwachstellen der IT-Infrastruktur, um ihre Ziele auch im digitalen Raum zu verfolgen. Darüber hinaus ist eine Verzahnung zwischen Privatfirmen und staatlichen Hackern festzustellen, die das systematische Ausspionieren von IT-Systemen zum Ziel haben (Vulkan-Files). Das Hessen CyberCompetenceCenter (Hessen3C) im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport geht insbesondere für staatliche Organisationen und kritische Infrastruktur im Bereich der Wirtschaft von einer erhöhten Bedrohungslage aus. In enger Zusammenarbeit mit Polizei und Verfassungsschutz analysiert Hessen3C die Cyber-Sicherheitslage und erstellt entsprechende Lagebilder. Zudem informiert es zu IT-Sicherheitsschwachstellen und warnt vor akuten Cyber-Bedrohungslagen. Bei konkreten Angriffen unterstützt und berät Hessen3C die hessische Landesverwaltung, hessische Kommunen und auch kleine und mittlere hessische Unternehmen.

Die Bedrohungslage im Bereich der Informations- und Cybersicherheit für die hessische Landesverwaltung wurde im Jahr 2022 durch Ransomware und DDoS-Angriffe dominiert. Die Angriffe beginnen zumeist über E-Mails, die Dateianhänge mit Schadsoftware oder Links auf Webseiten mit Schadsoftware enthalten. In der Folge werden große Mengen an Daten verschlüsselt und die Entschlüsselung gegen Zahlung eines Lösegeldes angeboten. 2022 hat sich bei den Angreifern zusätzlich die Drohung mit der Veröffentlichung gestohlener Daten („double extortion“) etabliert. Durch DDoS-Angriffe wird die Erreichbarkeit von Web-Seiten zeitweise verhindert, um so das Vertrauen in staatliche Institutionen zu destabilisieren.


Chancen

Verwaltungsexterne und -interne Einflussfaktoren

Chancen sind verwaltungsexterne und -interne Einflussfaktoren, die Erfolgspotenziale (Vermögen, Erfolg und Liquidität) schaffen und damit die geplanten Ziele bzw. die weitere Geschäftsentwicklung des Landes Hessens positiv beeinflussen.

  • - Altersparbuch Hessen
  • - Kommunaler Finanzausgleich
  • - Digitale Kommunikation mit der Verwaltung
  • - EPSAS: Doppisches Rechnungswesen als neuer europ. Rechnungslegungsstandard
  • - Novellierung der Landeshaushaltsordnung

Chancen

Verwaltungsexterne und -interne Einflussfaktoren

Chancen sind verwaltungsexterne und -interne Einflussfaktoren, die Erfolgspotenziale (Vermögen, Erfolg und Liquidität) schaffen und damit die geplanten Ziele bzw. die weitere Geschäftsentwicklung des Landes Hessens positiv beeinflussen.

Alterssparbuch Hessen

Das Gesetz zur Neuregelung von Sondervermögen zur Sicherung der Versorgungsleistungen (Vers-SichG) vom 12. September 2018 sieht die Bildung eines auf Dauer bestehenden Kapitalstocks zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben (sog. Alterssparbuch Hessen) vor. Entnahmen aus dem Sondervermögen sind danach erst nach Erreichen einer Deckungsquote der Pensionsrückstellungen des Landes in Höhe von 10 % der Pensionsrückstellungen zulässig und der Höhe nach zugleich auf die aus dem Sondervermögen erzielten Erträge beschränkt. Die gesetzlich vorgesehenen Zuführungen (180,8 Mio. € in 2023, 184,4 Mio. € in 2024) erhöhen sich jedes Jahr um 2 %, um dem erwarteten Anstieg der Besoldung und Versorgung Rechnung zu tragen. Das Land strebt an, zusätzlich zur gesetzlichen Vorsorge freiwillige Zuführungen in gleicher Höhe im Vollzug zu leisten.

Die Zuführungen des Landes zum Sondervermögen summieren sich im Berichtsjahr dementsprechend auf rd. 354,4 Mio. €. Der Buchwert des Sondervermögens hat sich zum 31. Dezember 2022 auf 5.065,0 Mio. € erhöht (Vorjahr: 4.665,7 Mio. €).

Dies bietet die Chance eines kontinuierlichen Ausbaus der Ausfinanzierung von künftigen Pensionsleistungen.

Kommunaler Finanzausgleich

Ein Ziel des Kommunalen Finanzausgleichs ist es, bestehende Steuerkraft-unterschiede auf der kommunalen Ebene zu reduzieren. Die auf dieses Ziel ausgerichteten Ausgleichsmechanismen im Hessischen Finanzausgleichsgesetz sind zuletzt mit dem KFA 2016 geändert worden und sollen im Rahmen der Evaluierung des Kommunalen Finanzausgleichs voraussichtlich zum Jahr 2025 überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Dank des Programms „Starke Heimat Hessen“ werden seit 2020 zusätzliche Maßnahmen ergriffen, um die im Ländervergleich starken Steuerkraftunterschiede der hessischen Kommunen abzubauen.


Chancen

Verwaltungsexterne und -interne Einflussfaktoren

Digitale Kommunikation mit der Verwaltung

Bis Ende 2022 sollten laut Onlinezugangsgesetz (OZG) Verwaltungsleistungen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene online verfügbar sein. Auch wenn das Zeitziel bundesweit nicht erreicht wurde, konnten bereits eine Vielzahl von Angeboten der Verwaltungen in Hessen digitalisiert werden.

Bis Ende 2022 wurden in Hessen 483 von 695 ausgemachten OZG-Leistungsobjekten umgesetzt, womit mehr als zwei Drittel der hessischen Verwaltungsleistungen im Rahmen der OZG-Umsetzung digitalisiert sind. Die Bürger können demnach 283 Landesleistungen elektronisch über die jeweilige Behörde beantragen. Die in den Städten und Gemeinden online verfügbaren Leistungen variieren je nach Digitalisierungsfortschritt der jeweiligen Kommune.

EPSAS: Doppisches Rechnungswesen als neuer europäischer Rechnungslegungsstandard

Im Zusammenhang mit der Überwachung und Koordinierung der EU-Wirtschafts- und Finanzpolitik hat sich die EU-Kommission vor dem Hintergrund der Staatsschulden- krise mit Bericht vom 6. März 2013 für die Einführung harmonisierter, an der Periodenrechnung orientierter Grundsätze des öffentlichen Rechnungswesens in den EU-Mitgliedstaaten ausgesprochen. Danach sollen die „European Public Sector Accounting Standards“ (EPSAS) - ausgehend von den bestehenden „International Public Sector Accounting Standards“ (IPSAS) - entwickelt und die Datenbasis für die haushaltspolitische Überwachung auf EU-Ebene verbessert werden. Der Zeitplan der EU-Kommission sieht vor, in den nächsten Jahren EPSAS zu entwickeln und deren Einführung in den Mitgliedstaaten vorzubereiten.


Chancen

Verwaltungsexterne und -interne Einflussfaktoren

Hessen ist mit seinem reformierten Rechnungswesen auf eine entsprechende Anpassung und Harmonisierung der Rechnungslegung im öffentlichen Bereich auch auf staatlicher Ebene vorbereitet. Der Aufwand für eine Umstellung auf noch zu entwickelnde EPSAS wird für das Land Hessen auf staatlicher Ebene weitaus geringer ausfallen als bei Ländern, die bisher nach rein kameralen Grundsätzen Rechnung legen. Dies hat sich für das Land Hessen auch im Rahmen seines in 2021 abgeschlossenen Projekts bestätigt, das im Rahmen eines Praxistests die Aufstellung eines Konzernabschlusses nach dem IPSAS für das Jahr 2019 zum Gegenstand hatte.

Im Projekt ließen sich – aufgrund entsprechender Wahlrechtsausübung – weitreichende Gemeinsamkeiten eines von der öffentlichen Hand nach nationalen bilanzrechtlichen Vorgaben des HGB einerseits (§§ 7a, 49a HGrG) und internationalen Rechnungslegungsstandards andererseits erstellten Abschlusses feststellen. Dieses Ergebnis war insbesondere darauf zurückzuführen, dass in Deutschland die auf staatlicher Ebene relevanten Grundsätze staatlicher Doppik i. S. d. §§ 7a, 49a HGrG auf nationales Bilanzrecht verweisen, welches bereits auf einer gemeinschaftsrechtlichen und internationalisierten Grundlage (Bilanzrichtlinie RL 2013/34/EU) basiert, die nicht nur im privaten Sektor, sondern insoweit auch im öffentlichen Sektor Anwendung findet.

Der Legislativvorschlag der EU-Kommission zur Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts vom 26. April 2023 sieht nunmehr eine Änderung der Richtlinie 2011/85/EU des Rates über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten vor, nach der die Mitgliedstaaten bis 2030 über integrierte, umfassende und national harmonisierte Systeme der periodengerechten Rechnungsführung verfügen sollen, die sämtliche Teilsektoren des Staates abdecken und die zur Vorbereitung von Daten nach dem ESVG 2010 erforderlichen Informationen auf Kassen- und Periodenbasis liefern (Art. 3 Abs. 2 RL-E). Bis zum 31. Dezember 2025 hat die Kommission Bericht über den Sachstand und die künftige Ausrichtung des öffentlichen Rechnungswesens in der Union zu erstatten, wobei sie die Fortschritte berücksichtigt, die seit ihrer im Jahr 2013 vorgenommenen Bewertung der Frage erzielt wurden, ob die internationalen Rechnungsführungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor (IPSAS) für die Mitgliedstaaten geeignet sind (Art. 14a Abs. 2 RL-E).

Das Land Hessen besitzt mit seinem derzeitigen Rechnungslegungsstand und seinen Erfahrungswerten eine gute Grundlage auch für künftige neue Anforderungen an eine doppische Rechnungslegung auf staatlicher Ebene.


Chancen

Verwaltungsexterne und -interne Einflussfaktoren

Novellierung der Landeshaushaltsordnung

Mit der am 15. April 2022 in Kraft getretenen Neufassung der Landeshaushaltsordnung (LHO)15 ist nach einer mehr als 20 Jahre andauernden Umstellungs- und Erprobungsphase ein stabiler Rechtsrahmen für die Darstellung des Haushaltsplans in der Form des leistungsbezogenen doppischen Haushalts geschaffen worden. Gemäß § 111 Abs. 1 LHO ist für die Haushaltsjahre bis einschließlich 2022 die nach § 110 LHO aufgehobene Hessische Landeshaushaltsordnung in der bis zum 14. April 2022 geltenden Fassung weiter anzuwenden.

Da die kamerale Sicht auf den Haushalt sowohl mit Blick auf bundesweite finanzpolitische Vergleiche als auch wegen der kameralen Ausrichtung der finanzverfassungsrechtlichen Vorgaben („Schuldenbremse“) weiterhin eine zentrale Rolle spielt, ist nunmehr eine stärkere Verzahnung zwischen Doppik und Kameralistik vorgesehen. Einnahmen und Ausgaben in der kameralen Struktur werden weiterhin auf der Kapitel- und Gesamtplanebene dargestellt und ergänzen die durchgängige Darstellung der Erträge und Aufwendungen von der Produkt- bis zur Gesamtplanebene.

Die Auswirkungen der Novellierung der LHO insbesondere im Hinblick auf die politische Steuerung des Haushalts durch das Parlament, die Effizienz der Planung und des Vollzugs durch die Exekutive sowie auf einen doppischen Haushaltsausgleich sollen innerhalb von acht Jahren evaluiert werden.

Mit dem in § 1 Abs. 2 der LHO n. F. verankerten Erhalt des Anlagevermögens, der sich an der bilanziellen Größe auf Konzernebene ausrichtet, wird ein weiterer wichtiger Schritt auf diesem Weg umgesetzt und das Prinzip der Nachhaltigkeit, das im Haushaltsrecht bereits über die Schuldenbremse nach Art. 141 HV verankert ist, weiter gestärkt.

Prognosen

Prognose für 2023

Vorbemerkung

Es handelt sich um zukunftsbezogene Aussagen, die sich auf die zukünftige Entwicklung des Landes Hessen beziehen. Diese Prognosen stellen Einschätzungen dar, die die Hessische Landesregierung auf Basis aller zum jetzigen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen getroffen hat. Sollten die den Prognosen zugrundeliegenden Annahmen nicht eintreffen oder Chancen bzw. Risiken – wie sie beispielsweise im Risikobericht genannt werden – eintreten, können die tatsächlichen Entwicklungen und Ergebnisse von den derzeitigen Erwartungen abweichen.

Prognose für 2023:

  • - Gesamtwirtschaftliche Aussichten
  • - Steueraufkommen in Hessen
  • - Entwicklung der Nettokreditaufnahme
  • - Personalaufwand
  • - Entwicklung der Pensionslast-Finanzierungsquote
  • - Prognostizierter Jahresfehlbetrag

Prognose für 2023

Gesamtwirtschaftliche Aussichten / Steueraufkommen in Hessen

Gesamtwirtschaftliche Aussichten für 2023

Die deutsche Wirtschaft hat sich angesichts der Belastungen aus der Energiepreiskrise als anpassungs- und widerstandsfähig erwiesen. Zentrale Risiken wie eine mögliche Gasmangellage und noch stärker steigende Energiepreise haben sich nicht realisiert. Im weiteren Jahresverlauf dürfte sich diese Entwicklung im Zuge rückläufiger Energie- und Verbraucherpreise, wieder steigender realer Einkommen und einer Belebung der Weltwirtschaft fortsetzen. In Konsequenz der sinkenden Verbrau-cherpreise dürfte sich auch der private Konsum wieder erholen. Die Bundesregierung erwartet vor diesem Hintergrund in ihrer Frühjahrsprojektion 2023 in diesem Jahr einen verhaltenen Anstieg des BIP i. H. v. 0,4 %, nachdem sie im Rahmen der Herbstprojektion noch von einer leichten Rezession ausgegangen ist.

Steueraufkommen in Hessen

Die Steuereinnahmen betragen für das Berichtsjahr 2022 insgesamt 26,4 Mrd. € und liegen damit um 0,8 Mrd. € über der Prognose vom Mai 2022. Insbesondere der trotz der aktuellen Krisen anhaltende konjunkturelle Aufschwung sowie ein bundesweites nominales Wachstum des Bruttoinlandsproduktes von +7,4 % in 2022 trugen zu dieser durchaus positiven Entwicklung bei.

Auf Grundlage der Steuerschätzung im Mai 2023 werden unter Berücksichtigung der Steuerrechtsänderungen (insbesondere durch Inflationsausgleichsgesetz und das Steuerentlastungsgesetz) Steuereinnahmen für das Haushaltsjahr 2023 i. H. v. insgesamt 26,3 Mrd. € erwartet.


Prognose für 2023

Nettokreditaufnahme / Personalaufwand

Entwicklung der Nettokreditaufnahme

In Folge der wirtschaftlichen Eintrübung, sowie der steuerlichen und ausgabenseitigen Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Ukraine-Krise sieht der Haushalt für das Jahr 2023 eine Nettokreditaufnahme in Höhe von 210,9 Mio. € vor. Zudem sollen aus der in Vorjahren gebildeten Konjunkturausgleichsrücklage Mittel in Höhe von 763,1 Mio. € entnommen werden.

Die nach den Regelungen der Schuldenbremse maximal zulässige Grenze für die Kreditaufnahme für das Jahr 2023 wird im Haushaltsplan um 15,5 Mio. € unterschritten. Damit wird die Regelgrenze der Schuldenbremse erstmals seit dem Jahr 2020 wieder bereits zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung eingehalten.

Hessen hat im Jahr 2022 die Corona-Krise deutlich besser bewältigt als erwartet. Der verabschiedete Haushalt 2022 sah zur Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie noch 987 Mio. € neue Haushaltsschulden vor. Im Haushaltsvollzug konnte insbesondere auf Grund hoher konjunkturbedingter Steuermehreinnahmen sowie von Einsparungen in nahezu allen Bereichen des Landeshaushalts auf eine entsprechende Nettokreditaufnahme verzichtet werden und stattdessen eine Tilgung von Altschulden i. H. v. 200,5 Mio. € sowie eine Zuführung zur Konjunkturausgleichsrücklage i. H. v. 1.730,0 Mio. € vorgenommen werden.

Personalaufwand

Die Ergebnisse der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst vom 15. Oktober 2021 (Tariferhöhung zum 1. August 2023: +1,8%) sowie die Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetze 2022/ 2023 und 2023/2024 für den Beamten- und Versorgungsbereich (Besoldungserhöhung zum 1. April 2023 +3,0% und 1. August 2023 +1,89%) führen für das kommende Jahr voraussichtlich zu einem Anstieg des Personalaufwands auf 17,1 Mrd. €. Da die Besoldungserhöhung für 2023 über dem Gehaltstrend (2,0%) liegt, ist u. a. aufgrund der erforderlichen Zuführungen zu den Pensions- und Beihilferückstellungen bei dem Personalaufwand für 2023 mit einem belastenden Effekt i. H. v. rd. 2,6 Mrd. € zu rechnen.

Die Prognose des Personalaufwands für 2022 i. H. v. 13,5 Mrd. € ist eingetreten.


Prognose für 2023

Pensionslast-Finanzierungsquote / Jahresfehlbetrag

Entwicklung der Pensionslast-Finanzierungsquote

Unter Berücksichtigung eines weitergehenden Aufbaus der Sondervermögens Versorgungsrücklage im Umfang der gesetzlichen Zuführungen ergibt sich für das Jahr 2023 eine voraussichtliche Pensionslast-Finanzierungsquote von 5,9 %.

Die Prognose legt eine voraussichtliche Zuführung zu den Pensionsrückstellungen i. H. v. rd. 4,4 Mrd. € zugrunde, die prognostizierte Einmaleffekte infolge Bezügesteigerungen sowie zudem einen unveränderten Diskontierungszinssatz i. H. v. 3,0 % berücksichtigen.

Im Berichtsjahr hat die Pensionslast-Finanzierungsquote einen Wert i. H. v. 5,90 % erreicht. Die Prognose des Vorjahres wurde um rd. 0,2 Prozentpunkte überschritten, da zusätzliche Zuführungen zum Sondervermögen Versorgungsrücklage vorgenommen wurden.

Prognostizierter Jahresfehlbetrag 2023

Für das Haushaltsjahr 2023 sieht der Haushaltsplan auf Gesamtplanebene einen Jahresfehlbetrag i. H. v rd. -6,8 Mrd. € vor. Die Auswirkungen der vorgesehenen Besoldungserhöhungen belasten hierbei das Jahresergebnis über höhere Pensions-Rückstellungen mit rd. -2,6 Mrd. €. Unter Einbeziehung der Sonderhaushalte (Landesbetriebe, Sondervermögen und Hochschulen) wird ein Jahresfehlbetrag auf Konzernebene i. H. v. rd. 6,5 Mrd. € prognostiziert.

Der für das Jahr 2022 prognostizierte Jahresfehlbetrag (2,5 bis 3 Mrd. €) weicht deutlich vom erzielten Jahresfehlbetrag 2022 ab (0,4 Mrd. €). Der Unterschiedsbetrag ist insbesondere auf die unerwartet positive Entwicklung der Steuereinnahmen zurückzuführen.

Auf die Darstellung der Ertragslage wird ergänzend verwiesen.

Bestätigungsvermerk und Feststellung

Bestätigungsvermerk und Feststellung