e-Magazin zum Geschäftsbericht 2023
Vorwort
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Fundiert und zielorientiert für Hessen
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem vorliegenden Geschäftsbericht stellen wir nunmehr bereits das 15. Jahr in Folge die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage unseres Landes transparent dar. Als verlässliches und unabhängig geprüftes Zahlenwerk verschafft er der Öffentlichkeit wichtige Erkenntnisse über unsere Landesfinanzen. Er eröffnet nicht nur einen reflektierten Blick auf das vergangene Geschäftsjahr, sondern auch auf die Risiken und Chancen der Zukunft. Er ist damit eine wichtige Grundlage für fundierte und zielorientierte politische Weichenstellungen für Hessen.
Dank der umsichtigen Haushaltspolitik der vergangenen Jahre konnten wir massive Steuerausfälle ausgleichen. So kommt Hessen im Jahr 2023 ohne neue Haushaltsschulden aus, die Kommunen erhielten aus dem Kommunalen Finanzausgleich (KFA) 6,9 Milliarden Euro und das Alterssparbuch stieg auf 5,5 Milliarden Euro an.
Basis für eine verantwortungsbewusste Finanzpolitik ist seit dem Haushaltsjahr 2023 unsere novellierte doppische Landeshaushaltsordnung.
Sie nimmt – in Deutschland wegweisend – sowohl die für die Einhaltung der Schuldenbremse maßgeblichen tatsächlichen Zahlungsströme als auch den doppischen Ressourcenverbrauch und die Vermögensentwicklung des Landes in den Fokus. Diese Landeshaushaltsordnung geht mit einer modernen technischen Plattform einher und hebt anschaulich hervor, welche finanziellen Konsequenzen Regierungs- und Verwaltungshandeln aus diesen beiden Blickwinkeln in der Zukunft haben werden. So sieht eine verantwortliche Haushaltsführung aus, denn solide Finanzen bleiben die Grundvoraussetzung für ein starkes Hessen.
Abschließend möchte ich mich bei den Menschen bedanken, die zum Gelingen des Geschäftsberichts 2023 beigetragen haben: den Beschäftigten meines Hauses ebenso wie allen beteiligten Dienststellen der hessischen Landesverwaltung. Vielen Dank für Ihr Engagement und Ihre Unterstützung!
Wiesbaden, im Sommer 2024
Prof. Dr. R. Alexander Lorz
Hessischer Minister der Finanzen
Konzern Land Hessen
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Die Landesregierung besteht aus dem Ministerpräsidenten sowie den Ministerinnen und Ministern. Die vom Ministerpräsidenten geführte Landesregierung steht an der Spitze der Landesverwaltung. Die Landesregierung bereitet den Haushaltsplan des Landes vor und bringt in der Regel auch die übrigen Gesetzentwürfe in den Landtag ein.
Zur Ausführung eines Gesetzes kann sie die erforderlichen Vorschriften erlassen und hat das Recht, die Landesbeamten zu ernennen. Den Vorsitz in der Landesregierung hat der Ministerpräsident, der auch die Richtlinien der Regierungspolitik bestimmt. Die Ministerinnen und Minister sind an diese Richtlinien gebunden, leiten ihre Geschäftsbereiche aber im Übrigen selbständig und in eigener Verantwortung gegenüber dem Landtag.
Konzern Land Hessen
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Das Kabinett seit 18. Januar 2024
Konzern Land Hessen
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Das Kabinett seit 18. Januar 2024
Konzern Land Hessen
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Verwaltungsaufbau zum 31.12.2023
Für die Aufgabenerfüllung im Rahmen der verschiedenen Politikfelder sind acht Ressorts jeweils mit einem Ministerium als oberster Landesbehörde eingerichtet. Den Ministerien sind i. d. R. Landesmittelbehörden und Landesbehörden nachgeordnet. Der Hessische Landtag, der Staatsgerichtshof und der Rechnungshof sind ebenfalls oberste Landesbehörden, diese stellen als Verfassungsorgane jedoch kein Ressort dar.
Konzern Land Hessen
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Struktur des Landes Hessen
Der Konsolidierungskreis des Landes enthält neben den Geschäftsbereichen des Ministerpräsidenten, der Ministerinnen und Minister und der unabhängigen Einrichtungen Landtag, Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, Staatsgerichtshof und Rechnungshof auch die Landesbetriebe und Sondervermögen i.S.d. § 26 LHO sowie die Hochschulen des Landes.
Modernisierung des Haushaltswesen
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LHO-Novelle 2023
Mit der am 15. April 2022 in Kraft getretenen Neufassung der Landeshaushaltsordnung (LHO) ist nach einer mehr als 20 Jahre andauernden Umstellungs- und Erprobungsphase mit erstmaliger Anwendung für das Haushaltsjahr 2023 ein Rechtsrahmen für die Darstellung des Haushaltsplans in der Form des leistungsbezogenen doppischen Haushalts in Kraft getreten.
Da die kamerale Sicht auf den Haushalt sowohl mit Blick auf bundesweite finanzpolitische Vergleiche als auch wegen der kameralen Ausrichtung der finanzverfassungsrechtlichen Vorgaben („Schuldenbremse“) weiterhin eine zentrale Rolle spielt, ist nunmehr eine stärkere Verzahnung zwischen Doppik und Kameralistik vorgesehen. Einnahmen und Ausgaben in der kameralen Struktur werden weiterhin auf der Kapitel- und Gesamtplanebene dargestellt und ergänzen die durchgängige Darstellung der Erträge und Aufwendungen von der Produkt- bis zur Gesamtplanebene. Erstmals für das Haushaltsjahr 2023 hat das Land eine einheitliche technische und revisionssichere Basis für die nach den aktuellen Rahmenbedingungen zu bedienenden unterschiedlichen Berichtsformaten für eine doppische und kamerale Betrachtung geschaffen.
Das Land Hessen beschreitet damit auf staatlicher Ebene weiterhin eine Vorreiterrolle, die die Stärken der beiden Blickwinkel zusammenführt und insbesondere den finanzstatistischen Vorgaben nach § 49b HGrG Rechnung trägt. Mittels der Abrechnung des Doppischen Finanzplans und der ergänzenden Überleitungsrechnungen können Kameralistik und Doppik mit den Daten von Kernhaushalt und Sonderhaushalten nachvollziehbar verbunden werden.
Modernisierung des Haushaltswesen
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Harmonisierung von Doppik und Kameralistik
Mit Blick auf die unveränderte Bedeutung der kameralen Daten für das operative Alltagsgeschäft, die Verankerung der kameralen Schuldenbremse in Grundgesetz (2009) und Hessischer Verfassung (2011), aber auch einen länderübergreifenden Vergleich im Rahmen der deutschen Finanzstatistik in Deutschland hat das Land einen dualen Ansatz gewählt:
Die neue LHO sieht eine haushaltsrechtliche Ermächtigung sowohl hinsichtlich des doppischen Ergebnisses auf Produktebene als auch hinsichtlich des Liquiditätsbedarfs auf Kapitalebene vor. Das Land Hessen nutzt damit nicht nur die bewährte kamerale Liquiditätssteuerung, sondern auch die breite Informationsbasis des doppischen Rechnungswesens für die Steuerung des Haushalts.
Im Rahmen einer Harmonisierung von Kameralistik und Doppik werden damit die Stärken beider Systeme zusammengeführt:
Modernisierung des Haushaltswesen
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Überleitung vom kameralen zum doppischen Jahresergebnis
Das Land Hessen folgt künftig den Grundsätzen eines leistungsbezogenen doppischen Haushaltes, der mit den Aufwendungen und Erträgen einen Ressourcenverbrauch nach kaufmännischen Grundsätzen abbildet, zugleich aber auch die kameralen Anforderungen für finanzstatistische Zwecke bereithält. Das Land Hessen ermittelt daher ein kamerales und ein doppisches Jahresergebnis.
Die Überleitungsrechnung zeigt die Berücksichtigung einzelner Positionen im Rahmen der Überleitung vom kameralen zum doppischen Ergebnis.
Das Geschäftsjahr in Kürze
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Wesentliche Kennzahlen
Das Geschäftsjahr in Kürze
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Wesentliche Kennzahlen
Das Geschäftsjahr in Kürze
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Entwicklung der Nettokreditaufnahme und der bilanzierten Kreditschulden
Die Nettokreditaufnahme ermittelt nach haushaltsrechtlichen Grundsätzen den für einen Haushaltsausgleich zusätzlich erforderlichen Mittelbedarf des Haushaltsjahres.
Die bilanzierten Kreditschulden des Landes bilden jeweils den stichtagsbezogenen Schuldenstand zum Ende des Kalenderjahres ab.
Nach kameralen Grundsätzen werden Schulden bis zum Abschluss des abgelaufenen Haushaltsjahres (31. März 2024) gebucht und umfassen nur Kredite der Kernverwaltung.
Im Rahmen der Bilanzierung nach allgemeinen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung werden Kreditaufnahmen hingegen ausschließlich im Jahr des Mittelzuflusses berücksichtigt und zu dem darauf folgenden Bilanzstichtag passiviert.
Die bilanzielle Erhöhung der Kreditschulden zum Bilanzstichtag leitet sich wie folgt von der Nettokreditaufnahme des Jahres 2023 ab:
Das Geschäftsjahr in Kürze
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Jahresergebnis
Die Aufgabenerledigung des Landes Hessen ist nicht gewinn-, sondern gemeinwohlorientiert. Im Rahmen einer der Nachhaltigkeit und der Generationengerechtigkeit verpflichteten Haushalts- und Finanzpolitik werden
auf der Grundlage eines doppischen Rechnungswesens Belastungen bereits im Zeitraum ihrer wirtschaftlichen Verursachung aufgezeigt. Der für Hessen im Berichtsjahr zu verzeichnende Jahresfehlbetrag beläuft sich auf
Das Jahresergebnis 2023 ist maßgeblich von Effekten im Zusammenhang mit der Bewertung der Pensions- und Beihilferückstellungen beeinflusst.
Steuerertrag: Die Steuererträge bewegen sich mit rd.
Personalaufwand: Der massive Anstieg des Personalaufwands von
Zinsaufwand: Zinsen für die langfristige Finanzierung (Kreditschulden
Das Geschäftsjahr in Kürze
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Pensionslast-Finanzierungsquote
Die Pensions- und Versorgungsleistungen nehmen aufgrund der demografischen Veränderungen und des
Anstiegs der Zahl der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger zu. Die Bedeutung der
Versorgung aus dem Blickwinkel des Landes Hessen und die hiermit verbundene künftige Belastung
spiegeln sich im Ausweis der Rückstellungen für Pensionen, die sich zum 31. Dezember 2023 auf einen
Gesamtbetrag i. H. v.
Zum 31. Dezember 2023 beläuft sich dieses Sondervermögen auf
Das Geschäftsjahr in Kürze
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Alterssparbuch Hessen: Sondervermögen Versorgungsrücklage
Das auf der Grundlage des Hessischen Versorgungsrücklagengesetzes (HVersRücklG) vom 15. Dezember 1998 errichtete Sondervermögen Versorgungsrücklage ist ein Wertpapierbestand des Landes Hessen, der dem sukzessiven Aufbau einer zumindest teilweisen kapitalgedeckten Beamtenversorgung dient. Das Gesetz zur Neuregelung des Sondervermögens zur Sicherung der Versorgungsleistungen (VersSichG) vom 12. September 2018 sieht die Bildung eines auf Dauer bestehenden Kapitalstocks zur Finanzierung künftiger Versorgungsausgaben vor; Entnahmen aus dem Sondervermögen sind danach erst nach Erreichen einer Deckungsquote in Höhe von 10 % der Pensionsrückstellungen des Landes zulässig und der Höhe nach zugleich auf die aus dem Sondervermögen erzielten Erträge beschränkt.
Der Buchwert des Sondervermögens hat sich zum 31. Dezember 2023 auf
Das Geschäftsjahr in Kürze
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Erhalt des Anlagevermögens
Gemäß § 1 Abs. 2 LHO soll im Sinne einer nachhaltigen Haushaltswirtschaft das Anlagevermögen des Landes erhalten werden.
Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage
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Konzernergebnisrechnung
Die Konzernergebnisrechnung des Landes Hessen zeigt den im Berichtsjahr bereits verursachten Ressourcenverbrauch, u.a. Zuführungen zu Rückstellungen und Abschreibungen, auf.
Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage
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Steuererträge verbleiben auf Vorjahresniveau
Die Erträge aus Steuern und steuerähnlichen Erträgen betragen im Berichtsjahr
1
Die wesentlichen Erträge aus Steuern resultieren aus der Lohnsteuer, gefolgt von der Umsatzsteuer und der Einfuhrumsatzsteuer. Im Jahr 2023 entfallen die Steuererträge mit 7,8 % auf Landessteuern sowie mit 92,2 % auf Gemeinschaftssteuern.
Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage
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Bundesstaatlicher Finanzausgleich
Der bundesstaatliche Finanzausgleich soll sicherstellen, dass alle Glieder des Bundesstaats über ausreichende Finanzmittel verfügen, um ihre Aufgaben zu erfüllen und ihre Eigenstaatlichkeit zu entfalten. Das Ziel ist die Herstellung und Bewahrung einheitlicher Lebensverhältnisse im ganzen Bundesgebiet.
Im Rahmen des Finanzkraftausgleichs (FKA) hat das Land Hessen im Jahr 2023
Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage
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Personalaufwand: Weiterer Anstieg der Beschäftigten
Der Personalaufwand beträgt
In 2023 ist der Personalbestand im Jahresdurchschnitt auf nunmehr 177.281 Personen angewachsen.
1Beschäftigte im Jahresdurchschnitt
Der Personalbestand verteilt sich wie folgt auf die Geschäftsbereiche:
Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage
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Konzernbilanz
Die Konzernbilanz stellt alle Vermögenswerte und Schulden des Landes Hessen dar.
Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage
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Zusammensetzung des Anlagevermögens
Das Anlagevermögen i.H.v.
1
Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage
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Doppische Entwicklung der Kreditschulden
Die Konzernbilanz des Landes zeigt jeweils den stichtagsbezogenen Schuldenstand zum Ende eines Kalenderjahres auf.
Die Entwicklung der Kreditschulden (ohne Kassenkredite) sowie die korrespondierenden Zinsaufwendungen stellen sich in der Zeitreihe wie folgt dar:
1
Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage
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Überblick über die Gesamtschulden
Die in der Konzernbilanz ausgewiesenen Schulden i.H.v. insgesamt rund
1
Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage
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Kapitalflussrechnung
Die Kapitalflussrechnung zeigt die Herkunft und Verwendung der Zahlungsströme auf. Dabei wird zwischen Zahlungsströmen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit sowie der Investitions- und Finanzierungstätigkeit unterschieden.
Nachhaltigkeit
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Hessen setzt auf das Prinzip der Nachhaltigkeit. Die Aufwendungen des Landes im Geschäftsjahr 2023 lassen sich nach einem Überwiegenheitsprinzip wie folgt den 17 globalen Nachhaltigkeitszielen (SDG) der vereinten Nationen zuordnen:
Nachhaltigkeit
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Prognosen | Risiken und Chancen
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Prognosen für das Jahr 2024
Auf der Grundlage des Nachtragshaushalts für 2024 geht das Land bei den nachstehenden zentralen Finanzkennzahlen von folgenden Prognosen aus:
Prognosen | Risiken und Chancen
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Verwaltungsexterne und –interne Einflussfaktoren
Risiken sind unsichere verwaltungsexterne und -interne Einflussfaktoren, die Erfolgspotenziale (Vermögen, Erfolg und Liquidität) des Landes Hessen beeinträchtigen und damit die Realisierung geplanter Ziele verhindern oder zu verhindern drohen bzw. den weiteren Geschäftsverlauf negativ beeinflussen können.
Finanzwirtschaftliche Risiken
Operative Risiken
Chancen sind verwaltungsexterne und -interne Einflussfaktoren, die Erfolgspotenziale (Vermögen, Erfolg und Liquidität) schaffen und damit die geplanten Zele bzw. die weitere Geschäftsentwicklung des Landes Hessens positiv beeinflussen.
Allgemeine finanzwirtschaftliche Chancen
Ausführliche Informationen hierzu finden Sie im Geschäftsbericht
Haushalt und Überleitung zum Konzern
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Haushaltsrechnung
Die Haushaltsrechnung stellt ein Spiegelbild des Haushaltsplans dar. Zweck der Rechnungslegung im Rahmen der Haushaltsrechnung ist es darzustellen, dass das Haushaltsgesetz ordnungsgemäß vollzogen wurde, insbesondere ob der vom Parlament eingeräumte Ermächtigungsrahmen eingehalten wurde.
Die Haushaltsrechnung wird flankiert durch die Konzernrechnung des Landes, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage spiegelt.
Die Konzernrechnung ist seit 2023 eine Anlage zur Haushaltsrechnung, § 78 Nr. 5 LHO.
Erstmals ab dem Jahr 2023 erstellt das Land Überleitungen von den haushaltsrechtlich relevanten Ergebnissen des Kernhaushalts zum Konzernabschluss. Hierbei werden die Erfolgs-, Finanz- und Vermögensrechnung des Kernhaushalts unter Einbeziehung der Sonderhaushalte, wie Landesbetriebe, Hochschulen und Sondervermögen, und Berücksichtigung konsolidierungsbedingter Anpassungen auf den Konzernabschluss übergeleitet.
Die Überleitungsrechnungen sollen einer transparenten Darstellung der Zusammenhänge zwischen Haushalts- und Konzernrechnung dienen.
Haushalt und Überleitung zum Konzern
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Haushaltsrechnung zeigt wesentliche Aufgaben des Landes mit ihrem Finanzvolumen auf (in Mio. €)
97,9
270,0
2.610,7
6.534,9
1.041,1
1.091,5
1.163,0
2.041,1
Haushalt und Überleitung zum Konzern
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Haushaltsrechnung zeigt wesentliche Aufgaben des Landes mit ihrem Finanzvolumen auf (in Mio. €)
635,0
1,0
27,4
3.278,0
+8.981,4
124,7
Haushalt und Überleitung zum Konzern
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Wesentliche Kennzahlen
Aufklärungsquote von Straftaten (%)
Schulabdeckungsquote
Anzahl der Häuser des Jugendrechts
Anlagevermögen (Mrd. €)
Erwerbstätige
In Kindertagesstätten bis zum Schuleintritt betreute Kinder
Länge der renaturierten
Anzahl geförderter Familienzentren
Anzahl Fördermaßnahmen Breitbandausbau
Anzahl Studierende
Haushalt und Überleitung zum Konzern
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Erfolgsrechnung auf die Konzernergebnisrechnung 20231
1ohne Darstellung der konsolidierungsbedingten Anpassungen
Haushalt und Überleitung zum Konzern
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Finanzrechnung auf die Kapitalflussrechnung 20231
1ohne Darstellung der konsolidierungsbedingten Anpassungen
Haushalt und Überleitung zum Konzern
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Vermögensrechnung auf die Konzernbilanz zum 31.12.20231
1als Aufriss der Konzernbilanz
Bestätigungsvermerk
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zum Konzernabschluss und Konzernlagebericht